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WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter (deutsch)
WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter
DGAP-News: Göddecke Rechtsanwälte / Schlagwort(e): Rechtssache/Anleihe
WGF: Anleihegläubiger wählen gemeinsamen Vertreter
20.04.2016 / 16:04
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Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF) ist schon wieder
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insolvent. Jetzt sollen auch solche Anleger, die in die Anleihe mit der
Wertpapierkennummer WGFH07 investiert haben, einen gemeinsamen Vertreter
wählen. Die Anleger können sich bei der Gläubigerversammlungen auch von der
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertreten lassen.
Der Insolvenzverwalter der WGF hat alle Gläubiger der Anleihe WGFH07 zur
Wahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert. Die Gläubigerversammlung
findet am 26.04.2016 im Amtsgericht Düsseldorf statt. Wer selbst keine Zeit
hat, kann sich bei der Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Hartmut
Göddecke vertreten lassen und sich schon jetzt für den erfahrenen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Siegburg als den gemeinsamen
Vertreter der Anleihegläubiger entscheiden.
Warum sollten sich Gläubiger an der Wahl des gemeinsamen Vertreters
beteiligen?
Der gemeinsame Vertreter vertritt im Insolvenzverfahren die Rechte aller
Gläubiger einer bestimmten Anleihe. WGF hat insgesamt sechs verschiedene
Anleihen emittiert. Bei fünf dieser Anleihen haben die Gläubiger bereits
jeweils ihren gemeinsamen Vertreter gewählt. Jetzt fehlt nur noch der
gemeinsame Vertreter für die Gläubiger der Anleihe mit der
Wertpapierkennnummer WGFH07. Der gemeinsame Vertreter erledigt unter
anderem die folgenden Aufgaben:
- Effiziente Anmeldung der Forderungen aller Gläubiger der Anleihe beim
Insolvenzverwalter
- Einsparungen bei Kosten und zeitlichem Aufwand
- Einfachere Abwicklung von Zahlungen an die Gläubiger
- Wahrung der Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren
Wann wählen die Anleihegläubiger von WGF ihren gemeinsamen Vertreter?
Die Wahl des gemeinsamen Vertreters findet am 26.04.2016. Die Teilnahme an
der Gläubigerversammlung steht jedem offen, der am Tag der Versammlung
Inhaber mindestens einer Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH07 ist.
Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss sich spätestens bis zum 23.04.2016
zur anmelden.
Wen sollten die Anleger bei der Gläubigerversammlung als gemeinsamen
Vertreter wählen?
Mit der Aufgabe des gemeinsamen Vertreters beauftragen Anleihegläubiger am
besten einen Anwalt, der sich mit der komplexen Materie auskennt.
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Er vertritt seit Jahrzehnten mit Erfolg die Interessen
von Kapitalanlegern und Bankkunden und wird sich bei der
Gläubigerversammlung am 26. April als potenzieller gemeinsamer Vertreter
der Anleihegläubiger vorstellen.
Wer für die Gläubigerversammlung am 26. April selbst keine Zeit hat, muss
trotzdem nicht auf die Vertretung seiner Rechte verzichten. Mit einer
Vollmacht können Anleger ihr Stimmrecht an Rechtsanwalt H. Göddecke
delegieren und sich so schon jetzt indirekt für den Siegburger Rechtsanwalt
als ihre Wunschkandidaten bei der Wahl des gemeinsamen Vertreters
entscheiden. Für diesen Zweck stellt die Kanzlei Göddecke im Internet ein
passendes Formular zur Verfügung. Mit diesem können sich Anleihegläubiger
gleichzeitig zur Gläubigerversammlung anmelden und Rechtsanwalt Göddecke
als ihren Vertreter vor Ort in Düsseldorf einsetzen.
Das Anmeldeformular finden Sie hier:
http://www.rechtinfo.de/kanzlei-ra-goeddecke/wgf-gemeinsamer-vertreter/
Die Kanzlei Göddecke berät und vertritt seit 20 Jahren die Kunden von
Banken, Anlageberatern, Vermögensverwaltern und Versicherungen bei
Rechtsfragen und Streitfällen vor Gericht. Die Siegburger Rechtsanwälte
sind auf Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht,
Versicherungsrecht und Erbrecht spezialisiert.
Kontakt:
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Hartmut Göddecke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Tel: 02241 17330
Mobil: 0151 1244 4548
Mail: info@rechtinfo.de
www.rechtinfo.de
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