Nato - Wehrpflicht
Verteidigung im Bündnisfall - Planspiele zur Wiedereinführung der Wehrpflicht
Antreten zum Fahnenappell! So könnte es für viele Männer bald wieder heißen. Denn: Die Bundesregierung spielt die Wiedereinführung der Wehrpflicht durch, wie aus dem neuen Zivilschutz-Konzept hervorgeht. Oder geht eine Verpflichtung gar ohne Wehrpflicht?
Hamsterkäufe als Panikmache?
Viele wurde gestern geredet über so genannte Hamsterkäufe, vor denen wir jetzt allen Ortes stehen sollten. Oder eben vor leeren Regalen. Dabei ist das ganze weder neu, noch soll es als Panikmache verstanden werden. In dem Neuentwurf der "Konzeption Zivilen Verteidigung (KZV)“ werden die Bürger aufgerufen, "einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen" anzulegen. Das Bundesinnenministerium gehe jedoch davon aus, “dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich" sei. Dennoch sei es erforderlich, sich "auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten“, zitierte vorab die "Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung“ aus dem Konzept, das zuletzt 1995 überarbeitet wurde. Aktuell werden die Bürger aufgerufen, sich "einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen" anzulegen. Achtung: Campingkocher nicht vergessen.
Stillgestanden! Ob mit oder ohne Wehrpflicht
Doch das ist nur ein Aspekt bei der Frage der „konventionellen Landesverteidigung“. Das Zivilschutzkonzept beinhalte zudem Planspiele, im Ernstfall die Wehrpflicht in Deutschland wieder einzuführen. Wie die „Zeit“ berichtet, gehe es dabei um die Verteidigung der Außengrenzen des Nato-Bündnisgebietes sowie auch des eigenen Territoriums und bedürfe die vorherige Inkraftsetzung der Notstandsverfassung. Dies beinhalte auch das Eingreifen in sämtliche Strukturen Deutschlands, neben der Notversorgung auch in den Arbeitsmarkt. Sprich: Die Bundesagentur für Arbeit könne ausnahmsweise "Personen in Arbeitsverhältnisse verpflichten.“ Das schließe dann wohl auch die Bundeswehr als Arbeitgeber ein.
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Einen Haken könnte es jedoch dabei geben. Laut den Autoren den Studie sei dies "unter anderem an das Bestehen der Wehrpflicht gebunden“. Und diese wurde Deutschland seit dem 1. Juli 2011
ausgesetzt. Wohlgemerkt ausgesetzt, nicht abgeschafft. Die Wehrpflicht steht weiter im Grundgesetz und könne per Gesetzt wieder eingeführt werden. Aber, so heißt es laut „Zeit“ weiter in dem
Notfallplan: "Es ist zu prüfen, inwieweit diese Regelungen noch sachgerecht sind." Sprich: die Prüfung, ob eine Dienstverpflichtung auch ohne Wehrpflicht möglich wäre.