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    Für Verbraucherschutz wichtig  642  0 Kommentare Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen

    Berlin (ots) - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
    Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
    Lebensmittelsicherheit (BVL) haben in einem Positionspapier die
    Unterschiede von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zu
    Arzneimitteln präzisiert. "Das Positionspapier leistet einen
    wichtigen Beitrag zu einer klaren Produktabgrenzung zwischen Lebens-
    und Arzneimitteln", so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft
    des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). "Dies ist
    auch aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtig."

    Das Positionspapier macht deutlich, dass auch Lebensmittel für
    besondere medizinische Zwecke der Ernährung dienen. Für Personen, die
    krankheitsbedingt besondere Ernährungserfordernisse haben, sind diese
    Lebensmittel von großem Wert. "Wenn es aber um die Vorbeugung und die
    Behandlung von Krankheiten, gesundheitlichen Störungen und
    Beschwerden geht, kommen Arzneimittel und Medizinprodukte zum
    Einsatz", sagt Kroth.

    Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
    mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
    Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450
    Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
    beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
    verschreibungspflichtigen als auch die nicht
    verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
    Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
    BAH.

    OTS: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/54882
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_54882.rss2

    Pressekontakt:
    Ihre Ansprechpartner in der BAH-Pressestelle:

    Dr. Hermann Kortland
    Stellv. Hauptgeschäftsführer
    Tel.: 030 / 3087596-110
    kortland@bah-bonn.de

    Angelina Gromes
    Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: 030 / 3087596-123
    gromes@bah-bonn.de


    Geschäftsstelle Berlin
    Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
    Friedrichstraße 134
    10117 Berlin


    Geschäftsstelle Bonn
    Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
    Ubierstraße 71-73
    53173 Bonn

    www.bah-bonn.de



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    Für Verbraucherschutz wichtig Lebensmittel von Arzneimitteln abgrenzen Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben in einem Positionspapier die Unterschiede von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zu …

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