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     3407  0 Kommentare Hausratversicherung: Tipps fürs Büro und den Arbeitsplatz

    Zugegeben, kein Arbeitnehmer bringt Möbel von daheim mit ins Büro, um so die dort zu nutzen. Deshalb erübrigt sich die Frage, ob die eigene Hausratversicherung auch fürs Büro oder den Arbeitsplatz gilt? Nicht ganz.

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    Zugegeben, kein Arbeitnehmer bringt Möbel von daheim mit ins Büro, um so die dort zu nutzen. Deshalb erübrigt sich die Frage, ob die eigene Hausratversicherung auch fürs Büro oder den Arbeitsplatz gilt? Nicht ganz. Denn ein paar Dinge, die üblicherweise zum Deckungsumfang einer <a target="_blank" href="https://www.moneymeets.com/versicherungen">Hausratpolic</a> gehören und die auch ziemlich teuer sein können, nimmt man gewöhnlich mit ins Büro. Beispielsweise hochwertige Garderobe und Accessoires wie Lederjacken oder Handtaschen sowie Smartphones der neuen Generation. Werden die Dinge daheim in der eigenen Wohnung oder im Haus beschädigt oder gestohlen, leistet der Hausratversicherer.

    Die schlechte Nachricht vorweg: Das gilt nicht fürs Büro, weil die Hausratpolice in der Regel an den sogenannten Versicherungsort gekoppelt ist. Und das ist eben nicht der Arbeitsplatz, sondern es sind die eigenen vier Wände. Überdies sind Schäden oder Diebstähle von Hausratsgegenständen am Arbeitsplatz auch nicht über die sogenannte Außenversicherung der Hausratpolice abgedeckt. Die gilt in der Regel für Gegenstände, die in einer Garage deponiert sind, oder aber während eines Hotelaufenthalts des Versicherungsnehmers.

    Manche Hausrattarife sehen einen spürbar erweiterten Leistungsumfang vor. Etwa für (Diebstahl-) Schäden während eines Auslands- oder Krankenhausaufenthaltes. Doch auch solche Leistungserweiterungen decken üblicherweise nicht das Büro oder den Arbeitsplatz ab.

    Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es gegebenenfalls, wenn sich das Büro daheim in der eigenen Wohnung oder im Haus befindet. Ist der Versicherungsnehmer angestellt und arbeitet üblicherweise daheim in seinem Home Office, greift die Hausratversicherung oft dennoch. Ob dies tatsächlich so ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Ein Blick ins Kleingedruckte der Police ist also sinnvoll. Anders wiederum der Fall bei Freiberuflern oder Selbstständigen, die kein externes Büro, sondern ihren Arbeitsplatz stetig daheim in der eigenen Umgebung haben. Bei einer solchen gewerblichen Tätigkeit leistet die private Hausratversicherung in der Regel nicht.



    Dieter Fromm
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    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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    Verfasst von Dieter Fromm
    Hausratversicherung: Tipps fürs Büro und den Arbeitsplatz Zugegeben, kein Arbeitnehmer bringt Möbel von daheim mit ins Büro, um so die dort zu nutzen. Deshalb erübrigt sich die Frage, ob die eigene Hausratversicherung auch fürs Büro oder den Arbeitsplatz gilt? Nicht ganz.