Sorry, Theresa!
Urteil vom High Court: May muss Parlament in Brexit-Frage abstimmen lassen
Rückschlag für Theresa May. Eigentlich wollte die britische Premierministerin den Artikel 50 des EU-Vertrags im März 2017 im Alleingang und ohne die Zustimmung des Parlaments auslösen. Daraus wird nun nichts. Der Austritt ändere auch gleichzeitig das nationale Recht, entschied der High Court am Donnerstag.
Die Austrittsfrage habe sich durch das Volksreferendum von selbst geklärt, argumentierte Theresa May noch im Oktober. Wer eine zusätzliche Parlamentszustimmung zur Inkraftsetzung des Artikels 50 fordere, versuche letztlich "die Demokratie zu untergraben". Darüber hinaus hatten sich die Konservativen auf das royal prerogative - das "königliche Vorrecht" - berufen, wonach sich die Exekutive bei wichtigen außenpolitischen Entscheidungen nicht erst vorab die Zustimmung des Parlaments einholen muss.
Alles irrelevant, entschieden die Richter des Hohen Gerichtshofs nun am heutigen Tage. Denn mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gehe unvermeidlich auch eine Änderung des inländischen Rechts einher. Das Parlament müsse dem Projekt daher seine Zustimmung erteilen (Quelle: "Bloomberg"). Somit fiel das Urteil zugunsten der Klageführerin Gina Miller aus - eine Vermögensverwalterin, die mit ihrer Klage die Umgehung des Parlaments verhindern wollte. Schon im Vorfeld hatten Rechtsexperten auf den eher beratenden Charakter der Volksabstimmung hingewiesen.
Laut "Frankfurter Allgemeine" wolle die Regierung die Entscheidung auf jeden Fall anfechten. Beobachter gehen davon aus, dass sich der Beginn der Austrittsverhandlungen damit nun erheblich verzögern könnte - eine gute Nachricht für's Pfund. Infolge des Urteils kletterte es nach drei Wochen erstmals wieder auf über 1,24 Dollar, ein Sprung von rund 1,2 Prozent.
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