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OTC-Derivate: Besicherungspflicht für nicht zentral abgewickelte Kontrakte
FRANKFURT (BaFin) -
Die Delegierte Verordnung zu Risikominderungstechniken für nicht standardisierte OTC-Derivate ist am 15. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Sie tritt somit am 4. Januar in Kraft. Den zugrundeliegenden Technischen Regulierungsstandard hatten die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) gemeinsam entwickelt, da die Anforderungen für OTC-Derivate sektorübergreifend anzuwenden sind.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.12.2016)