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     506  0 Kommentare Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25 Prozent auf alles? (AUDIO)

    Berlin (ots) -

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    http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

    Anmoderationsvorschlag:

    Deutschland im Jahr 2009: Mit den markigen Worten "Besser 25
    Prozent von X als 42 Prozent von nix" führte der damalige
    Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD die sogenannte
    Abgeltungssteuer ein. Seitdem werden alle Kapitalerträge auf
    Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent besteuert.
    Die Politik plant aber jetzt die Rolle rückwärts. Die
    Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Helke Michael
    berichtet.

    Sprecherin: Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat sich auf
    jeden Fall bewährt, sagt der Steuerrechts-Experte Dr. Heinz-Jürgen
    Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
    Raiffeisenbanken:

    O-Ton 1 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:25 Min.): "Mein Fazit fällt
    hier wirklich positiv aus: Seit der Einführung der Abgeltungssteuer
    wird die Besteuerung der Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel
    besser akzeptiert. Das zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich
    vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland insbesondere im
    europäischen Vergleich nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele,
    die mit der Einführung der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus
    heutiger Sicht erreicht worden."

    Sprecherin: Deshalb ist für ihn auch nicht nachvollziehbar, dass
    einige Politiker die Abgeltungssteuer nun wieder abschaffen wollen.
    Sie argumentieren, die Steuer sei ohnehin überflüssig, weil der
    inzwischen stattfindende internationale Finanzdatenaustausch eine
    Steuerflucht ins Ausland erschwere:

    O-Ton 2 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:23 Min.): "Dem kann ich nur
    widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über
    grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale
    Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige
    Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich.
    Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen
    Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen
    tatsächlich auszuwerten."

    Sprecherin: Auch dass die Abgeltungssteuer aus
    Gerechtigkeitsgründen abgeschafft gehöre und ein Privileg der Reichen
    sei, ist für den Steuerrechtsexperten nicht nachvollziehbar:

    O-Ton 3 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:40 Min.): "Der einheitliche
    Steuersatz von 25 Prozent ist kein Privileg für die Reichen. Schon
    deshalb nicht, weil Dividendenerträge bereits vom auszahlenden
    Unternehmen mit 30 Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem
    Steuerabzug verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet
    werden. Die Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25
    Prozent Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen
    Überzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs 'ausgedient' hat.
    Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und
    deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der
    Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte."

    Abmoderationsvorschlag:

    Weitere Informationen zur Diskussion über das Für und Wider der
    Abgeltungssteuer finden Sie auf der Webseite vom Bundesverband der
    Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter www.bvr.de.

    ACHTUNG REDAKTIONEN:

    Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
    an ots.audio@newsaktuell.de.

    OTS: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/40550
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

    Pressekontakt:
    Melanie Schmergal (Pressesprecherin)
    Bundesverband der Deutschen Volksbanken
    und Raiffeisenbanken - BVR
    Presse/Kommunikation
    Tel.: +49 30 2021-1300
    E-Mail: pressestelle@bvr.de



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