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Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Das Landgericht Dortmund hat die eingereichten Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verbunden.
Das Landgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 30. Januar 2017 die eingereichten Spruchanträge zur gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu dem führenden Aktenzeichen 18 O 74/16 AkteE verbunden. Der Antragsgegnerin, der DMG MORI GmbH, wurde eine Frist von drei Monaten zur Erwiderung gesetzt. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise zum gemeinsamen Vertreter zu bestimmen.
LG Dortmund, Az. 18 O 74/16
(AktE)
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Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
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