EU-Prospektverordnung

    1237 Aufrufe 1237 0 Kommentare 0 Kommentare

    „Luther“ gründet neuen Interessensverband für KMU-Unternehmen


    Ausgestaltung der EU-Prospektverordnung – „Luther“ gründet Verband und vertritt kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ruft einen Interessenverband ins Leben, um die Belange des kapitalmarktorientierten deutschen Mittelstands in der Europäischen Union zu vertreten. Ziel sei dabei in erster Linie, bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen EU-Verordnung für Wertpapierprospekte mitzuwirken.

    HGB vs. IFRS

    Hintergrund: Mit der neuen Prospektverordnung plant die EU, insbesondere mittelständischen Unternehmen den Zugang zum EU-weiten Kapitalmarkt zu erleichtern. Die derzeit in Brüssel diskutierten Ideen zur konkreten Ausgestaltung der Verordnung bewirken jedoch genau das Gegenteil und würden – im Falle der Umsetzung – dem deutschen Mittelstand sogar schaden, kritisiert Ingo Wegerich, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft: „Gegenwärtig bilanziert der überwiegende Anteil der deutschen Mittelständler in ihren Wertpapierprospekten nach HGB. Sollten die mittelständischen Unternehmen künftig nach IFRS in ihren Wertpapierprospekten bilanzieren müssen, wäre dies mit erheblichen Mehr- und Umstellungskosten für sie verbunden.“

    Die Kanzlei Luther wird deshalb einen Verband ins Leben rufen, der dem kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel Gehör verschaffen und an einer verträglicheren Gestaltung der EU-Prospektverordnung mitarbeiten wird. Die Großkanzlei hat bereits ein Büro in Brüssel und fokussiert in ihrer Beratung seit jeher den Mittelstand. Luther fühlt sich nach eigenen Angaben daher verpflichtet, auch bei diesem Thema die Interessen der mittelständischen Unternehmen zu vertreten.

    HINWEIS: Der Anleihen Finder untertstützt den neuen Interessensverband ausdrücklich und wird sich ebenfalls in der neugegründeten Organisation für die Belange des deutschen Mittelstands engagieren. Wir empfehlen allen interessierten Unternehmen Kontakt mit der Wirtschaftskanzlei Luther aufzunehmen und sich Informationen über eine Mitgliedschaft zusenden zu lassen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten im Text.

    EU-Prospektverordnung

    Im Dezember 2016 haben sich das Europäische Parlament und der Rat darauf geeinigt, dass es eine EU-Verordnung für Prospektvorschriften – den sog. EU-Wachstumsprospekt – geben soll. Diese soll für Unternehmen gelten, die Wertpapiere begeben. Neben den Informationen über die Wertpapiere soll der Prospekt Angaben zur Geschäfts-, Finanz- und Beteiligungsstruktur des Unternehmens enthalten.

    Ziel der EU ist es, mit der neuen Verordnung Vorschriften zu vereinfachen und die Verwaltungsverfahren zu straffen. Mittelständischen Unternehmen soll so der EU-weite Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtert werden. Bislang sind in den Gestaltungsprozess jedoch keine Vertreter des kapitalmarktorientierten Mittelstands eingebunden.

    „Die kapitalmarktorientierten kleineren und mittleren Unternehmen brauchen ganz dringend eine Interessenvertretung in Brüssel, die ausschließlich den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung trägt. Es kann nicht sein, dass in Brüssel über Lösungen für KMU diskutiert wird und kein einziger KMU-Vertreter mit am Tisch sitzt“, so Initiator Ingo Wegerich im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.

    Lesen Sie dazu auch: Neues Prospektrecht – was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt wissen müssen

    Ansprechpartner Verband

    Derzeit schafft Luther den rechtlichen Rahmen für die Gründung des neuen Interessenverbandes. Eine Satzung sei in Vorbereitung. Interessierte Unternehmen können sich aber schon jetzt Informationen über eine Mitgliedschaft zusenden lassen.

    Ingo Wegerich
    Rechtsanwalt | Partner

    Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    An der Welle 10
    60322 Frankfurt a.M.

    Telefon: +49 69 27229 24875
    ingo.wegerich@luther-lawfirm.com

    INFO: Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien und ist unter anderem in zehn deutschen Wirtschaftsmetropolen und auch mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten. Der Fokus von Luther ist schon immer der deutsche Mittelstand. Luther fühlt sich daher verpflichtet, auch bei diesem Thema die Interessen der mittelständischen Unternehmen zu vertreten.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: Titelfoto: Matt May  „Brussels-20“ /flickr.com

    Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

    Twitter Facebook

    The post EU-Prospektverordnung: „Luther“ gründet neuen Interessensverband für KMU-Unternehmen appeared first on Anleihen-Finder.de.




    Anleihen Finder
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von Anleihen Finder
    EU-Prospektverordnung „Luther“ gründet neuen Interessensverband für KMU-Unternehmen Ausgestaltung der EU-Prospektverordnung – „Luther“ gründet Verband und vertritt kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft ruft einen Interessenverband ins Leben, um die Belange des …