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     12273  0 Kommentare VW-Dieselskandal: Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung

    Die jüngsten Gerichtsurteile von Volkswagen-Käufern, die auf Rückgabe ihres Fahrzeugs wegen der Abgasmanipulationen geklagt haben, klingen auf den ersten Blick gut. Bei näherem Hinschauen zeigt sich: Die Käufer dürfen zwar ihr Auto zurückgeben – bekommen aber nur einen Bruchteil ihres Kaufpreises zurück. Sie schulden VW eine Nutzungsentschädigung. Mit einem Trick lässt sich diese Zahlung vermeiden.

    Konkret hat laut F.A.Z. das Landgericht Arnsberg (AZ 1-2 O 264/16) folgendes entschieden: Ein Volkswagen-Fahrer kann sein Fahrzeug wegen der Dieselmanipulationen zurückgeben. Er muss sich jedoch von seinem Kaufpreis von 37.000 Euro satte 14.200 Euro Nutzungsentschädigung abziehen lassen – bekommt also weniger als zwei Drittel dessen zurück, was er für das Auto bezahlt hat. So macht eine Rückabwicklung aus Sicht des Verbrauchers wenig Sinn!

    Kein Wunder, dass Volkswagen das Urteil nicht anfechten will und davon spricht, dass man dem Käufer in etwa den Marktwert des Fahrzeugs erstattet. Im Klartext heißt das: Der Verbraucher hätte sein Auto auch gleich als Gebrauchtwagen verkaufen können. Ganz ohne Klage gegen Volkswagen und ohne Anwaltskosten – das Ergebnis wäre in etwa das Gleiche gewesen. So ist das Urteil unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ein Witz!

    Doch es gibt eine Möglichkeit, sein Fahrzeug (fast) ohne Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können. Und das Beste dabei: Diese Möglichkeit ist völlig unabhängig davon, ob bei dem Fahrzeug Abgasmanipulationen vorgenommen worden sind oder nicht. Damit steht diese Gelegenheit Besitzern aller Fahrzeugmarken offen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug finanziert wurde – entweder über einen Kreditvertrag oder über einen privaten Leasingvertrag.

    Wie jüngste Erkenntnisse der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, sind zahlreiche Verbraucherkredite und Leasingverträge der sogenannten Autobanken (VW Bank, Audi Bank, BMW Bank, Ford Bank, Fiat Bank, Opel Bank, etc.) und anderer Kreditinstitute fehlerhaft und können widerrufen werden. Der Widerruf führt dazu, dass sowohl das Darlehen als auch der verbundene Kauf des Kraftfahrzeugs rückabwickelt werden. Der Verbraucher gibt also sein Auto zurück und erhält sein Geld wieder. Dieser sogenannte Widerrufsjoker hat schon vielen Tausend Immobilienbesitzern geholfen, vorzeitig aus ihrer teuren Immobilienfinanzierung auszusteigen. Nun greift er auch bei Kfz-Krediten.

    Der Clou dabei: Wer sein Fahrzeug nach dem 13. Juni 2014 gekauft hat, schuldet bei einer Rückabwicklung keine Entschädigung für die Nutzung des Kfz – anders als bei den jetzt vorliegenden Urteilen, bei denen die Kläger sich ausschließlich auf die Abgasmanipulationen gestützt hatten und nicht auf die Finanzierung. Gelingt also die Rückabwicklung durch den sogenannten Widerrufsjoker, dann hat der Verbraucher das Auto fast kostenlos gefahren. Bei einem Widerruf des Darlehens muss die Bank dem Kunden die Anzahlung sowie die komplette Kreditsumme erstatten. Lediglich die – meist sehr geringen – Zinsen darf sie behalten. Unterstellt man einen Zinssatz von einem Prozent, eine Laufzeit von drei Jahren und einen Kaufpreis von 20.000 Euro sind das weniger als 600 Euro. Wurde das Fahrzeug in diesem Zeitraum 20.000 Kilometer pro Jahr gefahren, so entspricht das noch nicht einmal 0,01 Euro pro Kilometer – deutlich weniger als der normale Wertverlust eines Fahrzeugs.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW-Dieselskandal: Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung Die jüngsten Gerichtsurteile von Volkswagen-Käufern, die auf Rückgabe ihres Fahrzeugs wegen der Abgasmanipulationen geklagt haben, klingen auf den ersten Blick gut. Bei näherem Hinschauen zeigt sich: Die Käufer dürfen zwar ihr Auto zurückgeben – bekommen aber nur einen Bruchteil ihres Kaufpreises zurück. Sie schulden VW eine Nutzungsentschädigung. Mit einem Trick lässt sich diese Zahlung vermeiden.

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