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    TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien

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    DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Immobilien

    TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien

    27.06.2017 / 07:31

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Pressemitteilung

    TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien

    - WCM-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen der Annahmefrist ab heute bis

    zum 5. September 2017 andienen

    - TLG IMMOBILIEN verpflichtet sich zum Erwerb sämtlicher Aktien der WCM

    durch Tausch von einer neuen TLG IMMOBILIEN-Aktie für je 5,75 WCM Aktien

    (4:23)

    - Neue Aktien der TLG IMMOBILIEN zur Finanzierung der Transaktion kommen aus

    dem bestehenden genehmigten Kapital

    Berlin, 27. Juni 2017 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG IMMOBILIEN") hat die

    Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für ihr freiwilliges

    öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der WCM

    Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("WCM") durch die Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Die Veröffentlichung der

    Angebotsunterlage ist heute Morgen erfolgt.

    Gemäß den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet die TLG IMMOBILIEN im

    Tausch eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der TLG IMMOBILIEN

    gegen je 5,75 WCM Aktien (4:23). Daraus errechnet sich eine

    Angebotsgegenleistung von rund 0,174 Aktien der TLG IMMOBILIEN je WCM Aktie.

    Die neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN werden mit einer Dividendenberechtigung

    ab dem 1. Januar 2017 ausgestattet sein und aus dem bestehenden genehmigten

    Kapital der TLG IMMOBILIEN kommen.

    Die TLG IMMOBILIEN legt damit das Angebot zur Übernahme der WCM wie

    angekündigt vor.

    Die Annahmefrist hat mit Handelsbeginn der Frankfurter Wertpapierbörse am

    heutigen Dienstag, den 27. Juni 2017, begonnen und wird voraussichtlich am

    5. September 2017 um 24:00 MESZ enden. Innerhalb dieser ersten Frist können

    WCM-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Falls die

    entsprechenden Angebotsbedingungen, insbesondere die Mindestannahmeschwelle,

    zum Ablauf der Annahmefrist erfüllt sind, schließt sich gesetzlich zwingend

    eine weitere, zweiwöchige Annahmefrist an. Die UBS Europe SE, Frankfurt am

    Main, agiert als Abwicklungsstelle für das Angebot.

    Die WCM unterstützt das öffentliche Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN

    unter Berücksichtigung der Organpflichten des Vorstands und Aufsichtsrats

    der WCM.

    Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter anderem unter der

    aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestannahmeschwelle von 50 % plus 1

    Aktie aller WCM Aktien bei Ablauf der Annahmefrist erreicht wird. Die TLG

    IMMOBILIEN hat sich bereits heute Andienungszusagen für rd. 50 % der Aktien

    und der Stimmrechte an der WCM auf voll verwässerter Basis (einschließlich

    Pflichtwandelanleihe und Aktienoptionen der Mitarbeiter) gesichert. Diese

    Andienungszusagen umfassen Großaktionäre der WCM, einschließlich der DIC

    Asset Gruppe, dem Aufsichtsratsmitglied der WCM Herrn Karl Ehlerding und dem

    Vorstandsvorsitzenden der WCM, Herrn Stavros Efremidis.

    Die geplante Übernahme der WCM durch die TLG IMMOBILIEN unterliegt weder der

    Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt noch der

    Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgte im Internet unter

    www.tlg.de > Investor Relations > Übernahmeangebot WCM AG

    und wird zudem von der Abwicklungsstelle zur kostenlosen Ausgabe

    bereitgehalten.

    Kontakt

    Christoph Wilhelm Sven Annutsch

    Unternehmenskommunikation Investor Relations

    Telefon: +49 30 2470 6355 Telefon: +49 30 2470 6089

    E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de E-Mail: sven.annutsch@tlg.de

    Über die TLG IMMOBILIEN AG

    Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG ist ein führendes Unternehmen für

    Gewerbeimmobilien in Deutschland und steht seit mehr als 25 Jahren für

    Immobilienkompetenz. Die TLG IMMOBILIEN AG erzielt stabile Mieteinnahmen,

    verfügt über einen niedrigen Leerstand und eine sehr gute Gebäudesubstanz

    sowie hohe Marktexpertise durch ihre Mitarbeiter vor Ort. Als aktiver

    Portfolio Manager ist die TLG IMMOBILIEN AG ein Gewerbeimmobilienspezialist

    für Büro- und Einzelhandelsimmobilien: Sie bewirtschaftet in ihrem

    hochwertigen Bestand schwerpunktmäßig Büroimmobilien in Berlin, Frankfurt am

    Main, Dresden, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft

    über ein regional diversifiziertes Portfolio an Einzelhandelsimmobilien in

    hoch frequentierten Mikrolagen. Es zählen weiterhin insgesamt sieben Hotels

    in Berlin, Dresden, Leipzig und Rostock zu ihrem Portfolio. Die Objekte der

    TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen und

    langfristige Miet- bzw. Pachtverträge aus.

    Zum 31. März 2017 betrug der Immobilienwert EUR 2,2 Mrd. Der EPRA Net Asset

    Value je Aktie lag bei EUR 18,62 zum Stichtag.

    Wichtiger Hinweis

    Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

    weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf

    oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der WCM oder der

    TLG IMMOBILIEN dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche

    Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen wurden in der Angebotsunterlage

    mitgeteilt, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von

    Wertpapieren der WCM wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie

    alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot

    stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten

    oder enthalten werden.

    Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

    Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-

    und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den

    rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik

    Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine

    Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das

    Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst

    oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren der WCM können nicht darauf vertrauen

    durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als

    der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Keine Bundesbehörde oder

    Behörde eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte

    Staaten") hat das Angebot genehmigt oder untersagt oder eine Aussage zur

    Angemessenheit oder Korrektheit der Informationen in den Angebotsdokumenten

    getroffen. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Verstoß gegen

    strafrechtliche Bestimmung der Vereinigten Staaten dar.

    Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie

    gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden

    Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein

    Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies

    einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

    Das Übernahmeangebot betrifft den Erwerb von Wertpapieren einer deutschen

    Gesellschaft und unterliegt den deutschen Offenlegungspflichten, die von

    jenen der Vereinigten Staaten abweichen. Die in den Angebotsdokumenten

    enthaltenen oder erwähnten Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit

    Nicht-U.S. Rechnungslegungsstandards erstellt und sind daher nicht mit den

    Finanzinformationen von U.S. Gesellschaften oder Gesellschaften

    vergleichbar, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein

    anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten (US

    GAAP) erstellen.

    Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule

    14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen

    Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den

    U.S. tender offer rules durchgeführt. Die Ausgabe von Aktien wird auf Basis

    der in Rule 802 unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der aktuellen

    Fassung (der "U.S. Securities Act") enthaltenen Ausnahme von den

    Registrierungspflichten erfolgen. Das Übernahmeangebot wird sonst in

    Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt

    werden. Das Übernahmeangebot unterliegt daher Offenlegungs- und

    Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten,

    Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von

    jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen

    vorgesehen sind.

    Für U.S.-Aktionäre könnte es schwierig sein, ihre Rechte und eventuelle

    Ansprüche nach dem U.S.-amerikanischen Wertpapierrecht durchzusetzen, da die

    TLG IMMOBILIEN und die WCM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten

    haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem Staat außerhalb

    der Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre könnten nicht in der

    Lage sein, eine Nicht-U.S. Gesellschaft oder deren Organmitglieder in einem

    Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten für Verletzungen des

    U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts zu belangen. Darüber hinaus kann es

    schwierig sein, Nicht-U.S. Gesellschaften und mit diesen verbundene

    Unternehmen zu zwingen, sich der Gerichtsbarkeit von Gerichten in den

    Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

    deutscher Marktpraxis erfolgt, können die TLG IMMOBILIEN oder für sie tätige

    Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach

    Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder

    mittelbar Wertpapiere der WCM erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen

    abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein

    unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf

    Wertpapiere der WCM gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu

    Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen

    erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,

    soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen

    einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

    Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind,

    stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

    "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

    ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

    Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der TLG IMMOBILIEN und

    der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der

    möglichen Folgen des Angebots für die WCM und die verbleibenden Aktionäre

    der WCM oder zukünftiger Finanzergebnisse der WCM, zum Ausdruck. Die

    zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,

    Schätzungen und Prognosen, welche die TLG IMMOBILIEN und die mit ihr

    gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen

    aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete

    Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer

    vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG

    IMMOBILIEN oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte

    berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen

    erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder

    enthaltenen Ereignissen abweichen können.

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    27.06.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: TLG IMMOBILIEN AG

    Hausvogteiplatz 12

    10117 Berlin

    Deutschland

    Telefon: 030 - 2470 - 50

    Fax: 030 - 2470 - 7337

    E-Mail: kontakt@tlg.de

    Internet: www.tlg.de

    ISIN: DE000A12B8Z4

    WKN: A12B8Z

    Indizes: SDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

    586479 27.06.2017

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