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TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien (deutsch)
TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien
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TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien
27.06.2017 / 07:31
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Lesen Sie auch
Pressemitteilung
TLG IMMOBILIEN AG startet öffentliches Übernahmeangebot für WCM-Aktien
- WCM-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen der Annahmefrist ab heute bis
zum 5. September 2017 andienen
- TLG IMMOBILIEN verpflichtet sich zum Erwerb sämtlicher Aktien der WCM
durch Tausch von einer neuen TLG IMMOBILIEN-Aktie für je 5,75 WCM Aktien
(4:23)
- Neue Aktien der TLG IMMOBILIEN zur Finanzierung der Transaktion kommen aus
dem bestehenden genehmigten Kapital
Berlin, 27. Juni 2017 - Die TLG IMMOBILIEN AG ("TLG IMMOBILIEN") hat die
Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für ihr freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("WCM") durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten. Die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage ist heute Morgen erfolgt.
Gemäß den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet die TLG IMMOBILIEN im
Tausch eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der TLG IMMOBILIEN
gegen je 5,75 WCM Aktien (4:23). Daraus errechnet sich eine
Angebotsgegenleistung von rund 0,174 Aktien der TLG IMMOBILIEN je WCM Aktie.
Die neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN werden mit einer Dividendenberechtigung
ab dem 1. Januar 2017 ausgestattet sein und aus dem bestehenden genehmigten
Kapital der TLG IMMOBILIEN kommen.
Die TLG IMMOBILIEN legt damit das Angebot zur Übernahme der WCM wie
angekündigt vor.
Die Annahmefrist hat mit Handelsbeginn der Frankfurter Wertpapierbörse am
heutigen Dienstag, den 27. Juni 2017, begonnen und wird voraussichtlich am
5. September 2017 um 24:00 MESZ enden. Innerhalb dieser ersten Frist können
WCM-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Falls die
entsprechenden Angebotsbedingungen, insbesondere die Mindestannahmeschwelle,
zum Ablauf der Annahmefrist erfüllt sind, schließt sich gesetzlich zwingend
eine weitere, zweiwöchige Annahmefrist an. Die UBS Europe SE, Frankfurt am
Main, agiert als Abwicklungsstelle für das Angebot.
Die WCM unterstützt das öffentliche Übernahmeangebot der TLG IMMOBILIEN
unter Berücksichtigung der Organpflichten des Vorstands und Aufsichtsrats
der WCM.
Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter anderem unter der
aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestannahmeschwelle von 50 % plus 1
Aktie aller WCM Aktien bei Ablauf der Annahmefrist erreicht wird. Die TLG
IMMOBILIEN hat sich bereits heute Andienungszusagen für rd. 50 % der Aktien
und der Stimmrechte an der WCM auf voll verwässerter Basis (einschließlich
Pflichtwandelanleihe und Aktienoptionen der Mitarbeiter) gesichert. Diese
Andienungszusagen umfassen Großaktionäre der WCM, einschließlich der DIC
Asset Gruppe, dem Aufsichtsratsmitglied der WCM Herrn Karl Ehlerding und dem
Vorstandsvorsitzenden der WCM, Herrn Stavros Efremidis.
Die geplante Übernahme der WCM durch die TLG IMMOBILIEN unterliegt weder der
Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt noch der
Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgte im Internet unter
www.tlg.de > Investor Relations > Übernahmeangebot WCM AG
und wird zudem von der Abwicklungsstelle zur kostenlosen Ausgabe
bereitgehalten.
Kontakt
Christoph Wilhelm Sven Annutsch
Unternehmenskommunikation Investor Relations
Telefon: +49 30 2470 6355 Telefon: +49 30 2470 6089
E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de E-Mail: sven.annutsch@tlg.de
Über die TLG IMMOBILIEN AG
Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG ist ein führendes Unternehmen für
Gewerbeimmobilien in Deutschland und steht seit mehr als 25 Jahren für
Immobilienkompetenz. Die TLG IMMOBILIEN AG erzielt stabile Mieteinnahmen,
verfügt über einen niedrigen Leerstand und eine sehr gute Gebäudesubstanz
sowie hohe Marktexpertise durch ihre Mitarbeiter vor Ort. Als aktiver
Portfolio Manager ist die TLG IMMOBILIEN AG ein Gewerbeimmobilienspezialist
für Büro- und Einzelhandelsimmobilien: Sie bewirtschaftet in ihrem
hochwertigen Bestand schwerpunktmäßig Büroimmobilien in Berlin, Frankfurt am
Main, Dresden, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft
über ein regional diversifiziertes Portfolio an Einzelhandelsimmobilien in
hoch frequentierten Mikrolagen. Es zählen weiterhin insgesamt sieben Hotels
in Berlin, Dresden, Leipzig und Rostock zu ihrem Portfolio. Die Objekte der
TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen und
langfristige Miet- bzw. Pachtverträge aus.
Zum 31. März 2017 betrug der Immobilienwert EUR 2,2 Mrd. Der EPRA Net Asset
Value je Aktie lag bei EUR 18,62 zum Stichtag.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf
oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der WCM oder der
TLG IMMOBILIEN dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen wurden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von
Wertpapieren der WCM wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot
stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten
oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren der WCM können nicht darauf vertrauen
durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als
der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Keine Bundesbehörde oder
Behörde eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte
Staaten") hat das Angebot genehmigt oder untersagt oder eine Aussage zur
Angemessenheit oder Korrektheit der Informationen in den Angebotsdokumenten
getroffen. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Verstoß gegen
strafrechtliche Bestimmung der Vereinigten Staaten dar.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Das Übernahmeangebot betrifft den Erwerb von Wertpapieren einer deutschen
Gesellschaft und unterliegt den deutschen Offenlegungspflichten, die von
jenen der Vereinigten Staaten abweichen. Die in den Angebotsdokumenten
enthaltenen oder erwähnten Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit
Nicht-U.S. Rechnungslegungsstandards erstellt und sind daher nicht mit den
Finanzinformationen von U.S. Gesellschaften oder Gesellschaften
vergleichbar, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein
anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten (US
GAAP) erstellen.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule
14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen
Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den
U.S. tender offer rules durchgeführt. Die Ausgabe von Aktien wird auf Basis
der in Rule 802 unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der aktuellen
Fassung (der "U.S. Securities Act") enthaltenen Ausnahme von den
Registrierungspflichten erfolgen. Das Übernahmeangebot wird sonst in
Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt
werden. Das Übernahmeangebot unterliegt daher Offenlegungs- und
Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten,
Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von
jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen
vorgesehen sind.
Für U.S.-Aktionäre könnte es schwierig sein, ihre Rechte und eventuelle
Ansprüche nach dem U.S.-amerikanischen Wertpapierrecht durchzusetzen, da die
TLG IMMOBILIEN und die WCM ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten
haben und einige oder alle ihrer Organmitglieder in einem Staat außerhalb
der Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre könnten nicht in der
Lage sein, eine Nicht-U.S. Gesellschaft oder deren Organmitglieder in einem
Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten für Verletzungen des
U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts zu belangen. Darüber hinaus kann es
schwierig sein, Nicht-U.S. Gesellschaften und mit diesen verbundene
Unternehmen zu zwingen, sich der Gerichtsbarkeit von Gerichten in den
Vereinigten Staaten zu unterwerfen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die TLG IMMOBILIEN oder für sie tätige
Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach
Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder
mittelbar Wertpapiere der WCM erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein
unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf
Wertpapiere der WCM gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der TLG IMMOBILIEN und
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der
möglichen Folgen des Angebots für die WCM und die verbleibenden Aktionäre
der WCM oder zukünftiger Finanzergebnisse der WCM, zum Ausdruck. Die
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, welche die TLG IMMOBILIEN und die mit ihr
gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen
aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer
vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG
IMMOBILIEN oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen
erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder
enthaltenen Ereignissen abweichen können.
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