checkAd

    (Korrektur  405  0 Kommentare Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020)

    Berlin (ots) - Bitte beachten Sie die Korrektur in der letzten
    Aufzählung: Der Branchenzuschlagstarifvertrag läuft bis zum 31.
    Dezember 2020. Es folgt die korrigierte Meldung.

    In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der
    Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft
    Zeitarbeit (VGZ), zusammen mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft
    Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine Anpassung des
    Branchenzuschlagstarifvertrages für Überlassungen in die Chemische
    Industrie verständigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen
    in der Arbeitnehmerüberlassung muss der bestehende
    Branchenzuschlagstarifvertrag für Beschäftigte in der Chemiebranche
    angepasst werden.

    Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:

    * Kernpunkte der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für
    die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) sind die Einführung einer
    neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat
    für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung
    von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9.
    Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15.
    vollendeten Einsatzmonat:

    - in den Entgeltgruppen 1 und 2: 67 %
    - in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5: 45 %

    Für die Entgeltgruppen 1 und 2 wurde zudem vereinbart, dass sich
    der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe (nach dem
    9. vollendeten Einsatzmonat) ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 % auf
    53 % erhöht.

    * Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine
    Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das
    tarifliche Entgelt:

    - nach 6 vollendeten Einsatzwochen: 4 %
    - nach 3 vollendeten Einsatzmonaten: 6 %
    - nach 5 vollendeten Einsatzmonaten: 8 %
    - nach 7 vollendeten Einsatzmonaten: 16 %
    - nach 9 vollendeten Einsatzmonaten: 20 %
    - nach 15 vollendeten Einsatzmonaten: 24 %

    * Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten
    Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges
    tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April
    2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
    erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen
    erstmalig zum 1. Juli 2018.

    * Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und
    Elektroindustrie (TV BZ ME) bleibt es bis zum 15. vollendeten
    Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der
    Branchenzuschlag auf 90 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts
    eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden
    kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das
    Seite 1 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    (Korrektur Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020) Bitte beachten Sie die Korrektur in der letzten Aufzählung: Der Branchenzuschlagstarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2020. Es folgt die korrigierte Meldung. In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer