(Korrektur
Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020)
Berlin (ots) - Bitte beachten Sie die Korrektur in der letzten
Aufzählung: Der Branchenzuschlagstarifvertrag läuft bis zum 31.
Dezember 2020. Es folgt die korrigierte Meldung.
In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der
Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ), zusammen mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine Anpassung des
Branchenzuschlagstarifvertrages für Überlassungen in die Chemische
Industrie verständigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen
in der Arbeitnehmerüberlassung muss der bestehende
Branchenzuschlagstarifvertrag für Beschäftigte in der Chemiebranche
angepasst werden.
Aufzählung: Der Branchenzuschlagstarifvertrag läuft bis zum 31.
Dezember 2020. Es folgt die korrigierte Meldung.
In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der
Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft
Zeitarbeit (VGZ), zusammen mit dem Vorstand der Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) auf eine Anpassung des
Branchenzuschlagstarifvertrages für Überlassungen in die Chemische
Industrie verständigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen
in der Arbeitnehmerüberlassung muss der bestehende
Branchenzuschlagstarifvertrag für Beschäftigte in der Chemiebranche
angepasst werden.
Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:
* Kernpunkte der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für
die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) sind die Einführung einer
neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat
für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung
von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9.
Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15.
vollendeten Einsatzmonat:
- in den Entgeltgruppen 1 und 2: 67 %
- in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5: 45 %
Für die Entgeltgruppen 1 und 2 wurde zudem vereinbart, dass sich
der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe (nach dem
9. vollendeten Einsatzmonat) ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 % auf
53 % erhöht.
* Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine
Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das
tarifliche Entgelt:
- nach 6 vollendeten Einsatzwochen: 4 %
- nach 3 vollendeten Einsatzmonaten: 6 %
- nach 5 vollendeten Einsatzmonaten: 8 %
- nach 7 vollendeten Einsatzmonaten: 16 %
- nach 9 vollendeten Einsatzmonaten: 20 %
- nach 15 vollendeten Einsatzmonaten: 24 %
* Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten
Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges
tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April
2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen
erstmalig zum 1. Juli 2018.
* Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und
Elektroindustrie (TV BZ ME) bleibt es bis zum 15. vollendeten
Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der
Branchenzuschlag auf 90 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts
eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden
kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das
* Kernpunkte der Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags für
die Chemische Industrie (TV BZ Chemie) sind die Einführung einer
neuen 6. Branchenzuschlagsstufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat
für die Entgeltgruppen EG 1 bis EG 5 sowie die erstmalige Einführung
von Branchenzuschlägen für die übrigen Entgeltgruppen EG 6 bis EG 9.
Der Branchenzuschlag auf das tarifliche Entgelt beträgt nach dem 15.
vollendeten Einsatzmonat:
- in den Entgeltgruppen 1 und 2: 67 %
- in den Entgeltgruppen 3, 4 und 5: 45 %
Für die Entgeltgruppen 1 und 2 wurde zudem vereinbart, dass sich
der Branchenzuschlag in der fünften Branchenzuschlagsstufe (nach dem
9. vollendeten Einsatzmonat) ab dem 1. Juli 2018 von derzeit 50 % auf
53 % erhöht.
* Für die Entgeltgruppen 6 bis 9, für die bislang keine
Branchenzuschläge galten, beträgt der Branchenzuschlag auf das
tarifliche Entgelt:
- nach 6 vollendeten Einsatzwochen: 4 %
- nach 3 vollendeten Einsatzmonaten: 6 %
- nach 5 vollendeten Einsatzmonaten: 8 %
- nach 7 vollendeten Einsatzmonaten: 16 %
- nach 9 vollendeten Einsatzmonaten: 20 %
- nach 15 vollendeten Einsatzmonaten: 24 %
* Die Tarifvertragsparteien haben festgelegt, dass mit der letzten
Stufe nach 15 Monaten in allen Entgeltgruppen ein gleichwertiges
tarifvertragliches Entgelt gemäß der Neufassung des seit 1. April
2017 in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
erreicht wird. Diese letzte Stufe greift für alle Entgeltgruppen
erstmalig zum 1. Juli 2018.
* Wie beim Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und
Elektroindustrie (TV BZ ME) bleibt es bis zum 15. vollendeten
Einsatzmonat bei der bisherigen Deckelungsregelung, wonach der
Branchenzuschlag auf 90 % des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts
eines vergleichbaren Mitarbeiters im Kundenbetrieb gedeckelt werden
kann. Nach dem 15. Monat ist der Branchenzuschlag auf das