(Korrektur
Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020) - Seite 2
Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb
beschränkt.
* Für die Zuschlagsstufen der Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt eine
Übergangsregelung: Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen erhalten bis zum
Ablauf des Jahres 2017 nach einer Einsatzdauer von 6 Wochen einen
Branchenzuschlag in Höhe von 1 %.
* Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017
bis zum 31.Dezember 2020.
VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, Vizepräsident des
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt:
"Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit
der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft
IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der
Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen
gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der
langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss
ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden
Sozialpartnerschaft."
Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der zweite
erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis
der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der
Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen
Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche
berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, die der Gesetzgeber
uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt
bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu
stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der
Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt."
Die VGZ:
Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).
OTS: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/104864
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104864.rss2
Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse@personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de
Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt:
"Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit
der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft
IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der
Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen
gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der
langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss
ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden
Sozialpartnerschaft."
Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der zweite
erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis
der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der
Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen
Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche
berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, die der Gesetzgeber
uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt
bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu
stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der
Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt."
Die VGZ:
Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).
OTS: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/104864
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104864.rss2
Pressekontakt:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse@personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de