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    (Korrektur  405  0 Kommentare Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020) - Seite 2


    Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb
    beschränkt.

    * Für die Zuschlagsstufen der Entgeltgruppen 6 bis 9 gilt eine
    Übergangsregelung: Mitarbeiter dieser Entgeltgruppen erhalten bis zum
    Ablauf des Jahres 2017 nach einer Einsatzdauer von 6 Wochen einen
    Branchenzuschlag in Höhe von 1 %.

    * Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017
    bis zum 31.Dezember 2020.

    VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer, Vizepräsident des
    Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt:
    "Es ist erfreulich, dass nach dem Branchenzuschlagstarifabschluss mit
    der IG Metall jetzt auch mit der zweiten großen Industriegewerkschaft
    IG BCE ein Abschluss gelungen ist. Auch wenn wir mit der
    Übergangsregelung für die Entgeltgruppen 6 bis 9 an unsere Grenzen
    gegangen sind, haben wir ein ausgewogenes Ergebnis und aufgrund der
    langen Laufzeit bis 2020 Planungssicherheit erzielt. Der Abschluss
    ist ein erneuter Ausdruck der gut funktionierenden
    Sozialpartnerschaft."

    Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
    stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
    Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der zweite
    erfolgreiche Tarifabschluss in so kurzer Zeit ist ein erneuter Beweis
    der gut funktionierenden Sozialpartnerschaft in der
    Zeitarbeitsbranche. Gemeinsam mit der IG BCE haben wir einen
    Abschluss erzielt, der die besonderen Bedürfnisse der Chemiebranche
    berücksichtigt. Die starren gesetzlichen Rahmen, die der Gesetzgeber
    uns vorgegeben hat, konnten wir mit den Sozialpartnern wiederholt
    bedarfsgerecht gestalten. Auch wenn uns der Tarifabschluss teuer zu
    stehen kommt, begrüßen wir ausdrücklich den hohen Stellenwert der
    Tarifautonomie in Deutschland, die es dringend zu schützen gilt."

    Die VGZ:

    Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
    Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
    Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher
    Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
    VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).

    OTS: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/104864
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_104864.rss2

    Pressekontakt:
    Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
    Ulrike Heine,
    Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
    Universitätsstr. 2-3a,
    10117 Berlin,
    Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
    Mail: presse@personaldienstleister.de,
    Website: www.personaldienstleister.de
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    (Korrektur Anpassung des Branchenzuschlagstarifvertrags in der Chemieindustrie für die Zeitarbeit / Harte Verhandlungen, dafür Planungssicherheit bis 2020) - Seite 2 Bitte beachten Sie die Korrektur in der letzten Aufzählung: Der Branchenzuschlagstarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2020. Es folgt die korrigierte Meldung. In der Chemiebranche haben sich die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, …

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