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    ROUNDUP  450  0 Kommentare Deutsche Unternehmen hoffen auf Indiens neue einheitliche Steuer

    NEU DELHI (dpa-AFX) - Deutsche Unternehmen werden nach Ansicht eines Experten von der bevorstehenden historischen Steuerreform in Indien profitieren. "Deren Absatzmöglichkeiten in Indien werden sich dadurch verbessern, dass mit Einführung der GST (am 1. Juli) die Steuerkosten des Vertriebs vor Ort zurückgehen werden", sagte Tillmann Ruppert, Indien-Experte bei der Beratungsgesellschaft Rödl und Partner, der Deutschen Presse-Agentur. Man kann dies als einen Abbau indirekter Handelshemmnisse werten", erklärte Ruppert. "Dies ist sicher auch ein positiver Aspekt für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen" zwischen Indien und der Europäischen Union.

    Die GST (Goods and Services Tax) ist eine neue einheitliche Steuer auf Waren und Dienstleistungen, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Es ist Indiens wohl größte Steuerreform seit der Unabhängigkeit und soll das Steuersystem vereinfachen.

    "Auf lange Sicht erwarten wir, dass die GST die Investitionen aus Deutschland bedeutend steigert", meinte auch Sonia Prashar, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutsch-Indischen Handelskammer in Neu Delhi.

    Weil viele Details noch unklar sind, warnen Beobachter aber vor Schwierigkeiten. "Die indische Industrie ist in weiten Teilen noch nicht ausreichend auf die GST vorbereitet", sagte Ruppert. Der Experte war Ende Mai während des Berlin-Besuchs von Indiens Premierminister Narendra Modi als Zuhörer bei den deutsch-indischen Regierungskonsultationen dabei.

    Bislang wird das Steuersystem des 1,3-Milliarden-Einwohnerlandes von Dutzenden bundesstaatlichen und zentralen Steuern und Abgaben geprägt. Oft fallen mehrere der Steuern gleichzeitig an und können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Mit der GST soll sich das ändern.

    Eine wirklich einheitliche Steuer ist sie aber trotzdem nicht. Sie teilt sich in einen Anteil der Zentralregierung, der einzelnen Bundesstaaten und eine Mischform auf, wenn Waren von einem Bundesstaat in den anderen geliefert werden. Unternehmen müssen künftig drei Steuererklärungen pro Monat abgeben, und zwar online.

    Das stelle vor allem die Inhaber kleinerer Geschäfte vor Probleme, sagte Kumar Rajagopalan, Chef des indischen Einzelhändlerverbands, der nach eigenen Angaben rund 500 000 Geschäfte vertritt. "Viele von ihnen sind es nicht gewohnt, über Transaktionen Buch zu führen und Steuererklärungen abzugeben, und sie haben keine Computer."

    Auch die sogenannte Anti-Preistreiberei-Klausel des neuen Gesetzes sorgt für Ungewissheit. Demnach müssen Unternehmen etwaige Steuervorteile durch die GST an ihre Kunden weitergeben. Andernfalls drohen strenge Strafen. Unklar ist aber, nach welchen Maßstäben das beurteilt werden soll.

    Nicht zuletzt sind auch Verbraucher verunsichert, weil bis zuletzt noch nicht bei allen Produkten entschieden war, in welche der sechs neuen Steuerklassen zwischen null und 28 Prozent sie fallen - und was nun teurer und was billiger wird./dee/DP/stk





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