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     388  0 Kommentare EU und Japan erzielen Grundsatzeinigung über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

    Berlin (ots) - Die Europäische Union und Japan haben heute
    (Donnerstag) ein klares Zeichen für freien und fairen Handel gesetzt.
    Nach vier Jahren intensiven Verhandlungen ist es geschafft: Noch vor
    dem G20-Gipfel in Hamburg haben sich die EU und Japan in Brüssel auf
    die Grundzüge eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geeinigt.
    Gerade für die Exportnation Deutschland ist dies ein entscheidender
    Schritt in Richtung Wohlstands- und Beschäftigungssicherung.

    Profitieren von dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden auch
    die Hersteller deutscher Lebensmittelspezialitäten. Insbesondere für
    Produzenten von Hopfen aus der Hallertau, Lübecker Marzipan,
    Münchener Bier, Bayerisches Bier, Nürnberger Bratwürste und
    Nürnberger Lebkuchen eröffnen sich neue Chancen auf einem großen,
    anspruchsvollen Markt. "Das Abkommen ist auch gut für die Hersteller
    von österreichischem Tiroler Speck, Münchner Bier, belgischem
    Ardennenschinken und polnischen Wodka", betonte Kommissionspräsident
    Jean-Claude Juncker. Auch Weinerzeuger aus Franken, Mittelrhein,
    Mosel, Rheingau und Rheinhessen werden durch die Marktöffnung
    gewinnen.

    "Die Einigung ist ein wegweisendes Zeichen für regelbasierten
    globalen Handel, der Wohlstand und Innovationen vorantreiben kann",
    sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland.
    "Mittelständische und große Unternehmen können in gleicher Weise
    davon profitieren und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Es wird zudem
    keine Absenkung von den hohen europäischen Standards geben. Die EU
    und Japan bekennen sich darin gemeinsam zum Pariser Klimaabkommen, zu
    nachhaltiger Entwicklung und zum Kampf gegen illegalen
    Holzeinschlag", so Kühnel weiter.

    Japan ist einer der größten Handelspartner der EU. Das
    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beseitigt den Großteil der von
    EU-Unternehmen zu entrichtenden Zölle, die sich auf jährlich 1 Mrd.
    Euro belaufen. Es öffnet den japanischen Markt für wichtige
    Agrarausfuhren der EU und schafft in zahlreichen Branchen neue
    Geschäftsmöglichkeiten. Dabei werden höchste Standards in den
    Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz gesetzt.
    Öffentliche Dienstleistungen werden weiterhin vollumfänglich
    geschützt und es wird ein eigenes Kapitel über nachhaltige
    Entwicklung aufgenommen. In Bezug auf den Schutz personenbezogener
    Daten wird auf den hohen Standards aufgebaut, die sowohl die EU als
    auch Japan erst kürzlich in ihren Datenschutzvorschriften verankert
    haben, wodurch diese noch bekräftigt werden.

    Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird zu einer Steigerung der
    EU-Exporte führen und großen wie kleinen europäischen Unternehmen
    sowie Arbeitnehmern und Verbrauchern neue Chancen eröffnen. Der Wert
    der Ausfuhren aus der EU könnte um einen Betrag von 20 Mrd. Euro
    steigen. Dadurch könnten mehr Möglichkeiten und Arbeitsplätze in
    zahlreichen Branchen der EU geschaffen werden, beispielsweise in der
    Landwirtschaft, bei Lebensmitteln, Lederwaren, Schuhen und
    Bekleidung, Arzneimitteln, Medizinprodukten und in anderen Bereichen.

    Bei den Agrarausfuhren aus der EU wird das Abkommen Folgendes
    bewirken:

    - Beseitigung der Zölle für viele Käsesorten, wie Gouda und
    Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch für die
    Ausfuhr von Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)

    - Rindfleisch: erhebliche Steigerung der EU-Ausfuhren nach Japan;
    Schweinefleisch: zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und
    nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch

    - Schutz von mehr als 200 hochwertigen europäischen
    Agrarerzeugnissen (sogenannte geografische Angaben) in Japan

    Das Abkommen

    - öffnet außerdem die Dienstleistungsmärkte, insbesondere in den
    Bereichen Finanzdienstleistungen, E-Commerce, Telekommunikation
    und Verkehr

    - stellt für EU-Unternehmen den Zugang zu den großen
    Beschaffungsmärkten Japans in 48 Großstädten sicher und
    beseitigt bestehende Hemmnisse bei der Vergabe öffentlicher
    Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Bereich der Eisenbahn auf
    nationaler Ebene

    - schützt sensible Wirtschaftszweige der EU - etwa den
    Automobilsektor - durch Übergangsfristen bis zur Marktöffnung

    Zudem wird das Abkommen die Führungsrolle Europas bei der
    Gestaltung der Globalisierung und der Regeln des globalen Handels
    stärken und die Möglichkeit bieten, hierbei unsere Grundwerte
    einzubringen. Die Interessen und besonderen Anliegen der EU werden
    ebenfalls gewahrt. Damit trägt das Abkommen dazu bei, einige der
    Herausforderungen anzugehen, die im von der Kommission im Rahmen des
    Weißbuch-Prozesses (http://ots.de/G8AoA) vorgelegten Reflexionspapier
    Die Globalisierung meistern (http://ots.de/kjJN0) dargelegt sind.

    OTS: Europäische Kommission
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/35368
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    Pressekontakt:
    Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
    Pressestelle Berlin
    Margot Tuzina
    Unter den Linden 78
    10117 Berlin

    Tel.: 030 - 2280 2340



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