checkAd

     360  0 Kommentare DEUTSCHE BANK belässt UNITED INTERNET AG auf 'Buy'

    FRANKFURT (dpa-AFX Analyser) - Die Deutsche Bank hat das Kursziel für United Internet deutlich von 48 auf 64 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Mit der Freigabe durch die Drillisch-Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung stehe die Übernahme des Konkurrenten vor ihrer finalen Hürde, schrieb Analystin Nizla Naizer in einer Studie vom Mittwoch. Zusammen seien beide Unternehmen stärker. Die Synergien im Telekombereich hält die Expertin für offensichtlich. Sie bezog diese nun in ihr Bewertungsmodell mit ein. Außerdem basiere das Modell nunmehr auf ihren Schätzungen für 2018./tih/bek

    Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

    Analysierendes Institut: DEUTSCHE BANK
    Analyst: Nizla Naizer
    Analysiertes Unternehmen: UNITED INTERNET AG
    Aktieneinstufung neu: gut
    Aktieneinstufung alt: gut
    Kursziel neu: 64
    Kursziel alt: 48
    Währung: EUR
    Zeitrahmen: 12m


    Der Analyst erwartet ein Kursziel von 64,00, was eine Steigerung von +185,71% zum aktuellen Kurs entspricht. Mit diesen Produkten können Sie die Kurserwartungen des Analysten übertreffen.
    Übernehmen
    Für Ihre Einstellungen haben wir keine weiteren passenden Produkte gefunden.
    Bitte verändern Sie Kursziel, Zeitraum oder Emittent.
    Alternativ können Sie auch unsere Derivate-Suchen verwenden
    Knock-Out-Suche | Optionsschein-Suche | Zertifikate-Suche
    WerbungDisclaimer

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-analysen
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von dpa-AFX Analysen
    DEUTSCHE BANK belässt UNITED INTERNET AG auf 'Buy' Die Deutsche Bank hat das Kursziel für United Internet deutlich von 48 auf 64 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Mit der Freigabe durch die Drillisch-Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung stehe die Übernahme des …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer