DGAP-Adhoc
BDT Media Automation GmbH: Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung
DGAP-Ad-hoc: BDT Media Automation GmbH / Schlagwort(e): Anleihe BDT Media Automation GmbH, Rottweil |
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung
Die Geschäftsführung der BDT Media Automation GmbH, Rottweil (die "Emittentin"), hat heute, am 18. August 2017, beschlossen, insgesamt EUR 2.100.000 8,00 % nachrangige Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000 je Schuldverschreibung und der ISIN DE000A2E4A94 in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg im Wege eines öffentlichen Angebots zum Erwerb anzubieten (das "Angebot").
Das Angebot erfolgt auf Grundlage des heute von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notifizierten Wertpapierprospekts und besteht aus:
(i) einem öffentlichen Umtauschangebot an die Inhaber der von der Emittentin am 9. Oktober 2012 begebenen bis zu EUR 30.000.000 8,125 % Schuldverschreibungen 2012/2017 mit der ISIN DE000A1PGQL4 (die "Schuldverschreibungen 2012/2017"), ihre Schuldverschreibungen 2012 in die neuen 8,00 % nachrangigen Schuldverschreibungen zu tauschen, das voraussichtlich am 21. August 2017 auf der Webseite der Emittentin und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird (das "Umtauschangebot");
(ii) einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere 8,00 % nachrangige Schuldverschreibungen zeichnen können (die "Mehrerwerbsoption"); und
(iii) einem allgemeinen öffentlichen Angebot durch die Emittentin über die Webseite der Emittentin (das "Allgemeine Öffentliche Angebot").
Der Angebotszeitraum beginnt am 21. August 2017 und endet für das Allgemeine Öffentliche Angebot voraussichtlich am 8. September 2017 und für das Umtauschangebot und die Mehrerwerbsoption voraussichtlich am 22. September 2017. Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen, den Umtausch vorzeitig zu beenden oder das Umtauschangebot, die Mehrerwerbsoption und/oder das Allgemeine Öffentliche Angebot zurückzunehmen.