Bausparkassen nutzen Kundengelder zur Gewinn und Eigenkapitalaufbesserung
Auf eine schriftliche Frage des Finanzpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Gerhard Schick zur Entwicklung des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ (FbtA)
antwortete das Bundesministerium der Finanzen, dass sich dieser in nur einem Jahr um ein Drittel reduziert hat. Diese Mittel, die eigentlich den Bausparern zustehen, wurden von den Bausparkassen,
bei denen sich der Fonds reduziert hat, genutzt um die Gewinnsituation zu verbessern oder wurden in den Fonds für allgemeine Bankrisiken eingestellt.
Anlässlich der Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
„In den Fonds sind Gelder, die den Bausparern zustehen. Mit der Gesetzesänderung 2015 hat die Koalition nun den Bausparkassen erlaubt diese von den Bausparern zu den Eigentümern umzuverteilen und
die Bausparkassen machen von dieser Möglichkeit großzügig Gebrauch.
Als Notfallmaßnahme wäre der Einsatz des Fonds durchaus gerechtfertigt, aber nicht bevor die Eigentümer ihren Anteil geleistet haben. Besonders kritisch ist, wenn einzelnen Bausparkassen den Fonds,
der den Bausparern zusteht, leeren und damit ‚ihren Wachstumspfad stärken‘ oder kräftig Gewinne ausschütten. Hier werden marktwirtschaftliche Prinzipien mit Füßen getreten.
Einige Bausparkassen haben sich geschäftspolitisch verkalkuliert und nun im Niedrigzinsumfeld erhebliche Probleme. Die Koalition und die Bundesregierung erlauben den Bausparkassen sich zu Lasten
der Kunden für einige Jahre zu stabilisieren und verschieben das Problem damit in die Zukunft. Wenn man sieht, dass die Bausparkassen innerhalb eines Jahres bereits ein Drittel des Fonds
aufgebraucht haben, werden wir wohl bald wieder vor denselben Problemen stehen. Nur dann ohne jegliche Puffer.
Vor allem sichergestellt werden müssen, dass, sollte es den jeweiligen Bausparkassen besser gehen, erst der Fonds wieder befüllt wird, bevor Anteilseigner sich Gewinne ausschütten dürfen.“
Hintergrund:
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