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     1075  0 Kommentare Bausparkassen nutzen Kundengelder zur Gewinn und Eigenkapitalaufbesserung

    Auf eine schriftliche Frage des Finanzpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Gerhard Schick zur Entwicklung des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ (FbtA) antwortete das Bundesministerium der Finanzen, dass sich dieser in nur einem Jahr um ein Drittel reduziert hat. Diese Mittel, die eigentlich den Bausparern zustehen, wurden von den Bausparkassen, bei denen sich der Fonds reduziert hat, genutzt um die Gewinnsituation zu verbessern oder wurden in den Fonds für allgemeine Bankrisiken eingestellt.
     
    Anlässlich der Antworten des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
     
    „In den Fonds sind Gelder, die den Bausparern zustehen. Mit der Gesetzesänderung 2015 hat die Koalition nun den Bausparkassen erlaubt diese von den Bausparern zu den Eigentümern umzuverteilen und die Bausparkassen machen von dieser Möglichkeit großzügig Gebrauch.
     
    Als Notfallmaßnahme wäre der Einsatz des Fonds durchaus gerechtfertigt, aber nicht bevor die Eigentümer ihren Anteil geleistet haben. Besonders kritisch ist, wenn einzelnen Bausparkassen den Fonds, der den Bausparern zusteht, leeren und damit ‚ihren Wachstumspfad stärken‘ oder kräftig Gewinne ausschütten. Hier werden marktwirtschaftliche Prinzipien mit Füßen getreten.
     
    Einige Bausparkassen haben sich geschäftspolitisch verkalkuliert und nun im Niedrigzinsumfeld erhebliche Probleme. Die Koalition und die Bundesregierung erlauben den Bausparkassen sich zu Lasten der Kunden für einige Jahre zu stabilisieren und verschieben das Problem damit in die Zukunft. Wenn man sieht, dass die Bausparkassen innerhalb eines Jahres bereits ein Drittel des Fonds aufgebraucht haben, werden wir wohl bald wieder vor denselben Problemen stehen. Nur dann ohne jegliche Puffer.
     
    Vor allem sichergestellt werden müssen, dass, sollte es den jeweiligen Bausparkassen besser gehen, erst der Fonds wieder befüllt wird, bevor Anteilseigner sich Gewinne ausschütten dürfen.“

    Hintergrund:

     

    Die Bilanzposition „Fonds für bauspartechnische Absicherung“ wurde im Zusammenhang mit der Festlegung von Mindestzuteilungsvoraussetzungen zu Beginn der 1990er eingeführt. Ziel dieser Voraussetzungen war es die Wartezeiten über alle Bauspargenerationen hinweg zu glätten. Dies bedeutete aber, dass bei den Bausparkassen in Wachstumsphasen mehr Liquidität anfiel als zur Zuteilung von Bauspardarlehen verwendet werden durfte. Sie konnten diese zu den höheren Erträgen am Markt anlegen. Da dies gleichzeitig bedeutete, dass die Bausparer diese Übererträge durch längere Wartezeiten bis zur Zuteilung „erkauften“, wurde mit Verweis darauf, dass diese Gelder den Bausparern zustehen der Fonds für bauspartechnische Absicherung gegründet. Dieser wurde aus den Übererträgen gespeist und durfte nur verwendet werden, um die Wartezeiten durch die Zuführung außerkollektiver Mittel zu verkürzen, wenn diese zum Beispiel aufgrund eines Rückgangs beim Neugeschäft anstiegen. Dass diese Gelder nicht der Bausparkasse gehörten, sondern den Kunden zustehen, wurde sowohl von der Aufsichtsbehörde BaKred, vom Gesetzgeber, als auch von den Bausparkassen so verstanden. Hierdurch wurde auch die Steuerbefreiung der Zuführungen in diese Fonds begründet.


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    Gerhard Schick
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    Dr. Gerhard Schick ist Mitglied des deutschen Bundestages und seit 2007 finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er widmet sich unter anderem den Themen Geldpolitik, Finanzmärkte, Steuerpolitik und Anlegerschutz.
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    Verfasst von Gerhard Schick
    Bausparkassen nutzen Kundengelder zur Gewinn und Eigenkapitalaufbesserung Auf eine schriftliche Frage des Finanzpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Gerhard Schick zur Entwicklung des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ (FbtA) antwortete das Bundesministerium der Finanzen, dass sich …

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