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    DGAP-News  501  0 Kommentare ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017 (deutsch)

    ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017

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    DGAP-News: ALNO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe

    ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines

    gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum

    nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017

    (News mit Zusatzmaterial)

    04.09.2017 / 10:58

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Pfullendorf, 4. September 2017. Der Vorstand der ALNO AG teilt mit, dass die

    im Zeitraum vom 28. August 2017, 00:00 Uhr bis 30. August 2017, 24:00 Uhr

    abgehaltenen Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen

    Vertreters der Anleihegläubiger der ALNO AG betreffend die bis zu EUR

    45.000.000,00 8,50 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 14.

    Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN: A1R1BR) und die bis zu EUR 14.000.000,00

    8,00 % Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 fällig am 11. März 2019 (ISIN:

    DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW) jeweils das erforderliche Quorum von mindestens

    der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht haben.

    Insgesamt nahmen an den Abstimmungen Anleihegläubiger teil, die

    Teilschuldverschreibungen aus der bis zu EUR 45.000.000,00 8,50 %

    Inhaberschuldverschreibung 2013/2018 im Volumen von EUR 2.510.000 (5,57% des

    ausstehenden Schuldverschreibungskapitals) bzw. Teilschuldverschreibungen

    aus der bis zu EUR 14.000.000,00 8,00 % Wandelschuldverschreibungen

    2014/2019 im Volumen von EUR 722.000 (5,15% des ausstehenden

    Schuldverschreibungskapitals) vertreten haben.

    Aufgrund der mangelnden Beschlussfähigkeit wird die ALNO AG die

    Anleihegläubiger beider Schuldverschreibungen nochmals (letztmalig)

    auffordern, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung, dieses

    Mal in Form einer Präsenzveranstaltung am 26. September 2017 in Pfullendorf,

    abzustimmen. Hierzu wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erneut

    einladen. In der zweiten Anleihegläubigerversammlung besteht im Hinblick auf

    den Beschlussgegenstand (Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle

    Anleihegläubiger) kein Erfordernis eines Quorums mehr.

    Kontakt:

    Markus Gögele

    Leiter Unternehmenskommunikation

    & Investor Relations

    ALNO AG

    Heiligenberger Str. 47

    88630 Pfullendorf

    Telefon +49-7552-21-3316

    Telefax +49-7552-21-773316

    E-Mail markus.goegele@alno.de

    Internet www.alno-ag.de

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    Zusatzmaterial zur Meldung:

    Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=OISDTFEJAC

    Dokumenttitel: 170904_CorpNews_Anleihe

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    04.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: ALNO Aktiengesellschaft

    Heiligenberger Straße 47

    88630 Pfullendorf

    Deutschland

    Telefon: +49 7552 21 0

    E-Mail: info@alno.de

    Internet: www.alno.de

    ISIN: DE0007788408, DE000A1R1BR4

    WKN: 778840, A1R1BR

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),

    Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,

    Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    606543 04.09.2017

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