Betriebliche Altersvorsorge
Nach einem Jobwechsel weiter sparen
Bis zu sechsmal wechselt die Mehrheit der Erwerbstätigen hierzulande, statistisch gesehen, den Arbeitgeber. Es lohnt sich oft, dabei die Betriebsrente mitzunehmen. Wie Sie Ihre Altersvorsorge systematisch planen.
An einer Betriebsrente sollte ein Jobwechsel niemals scheitern. (© contrastwerkstatt)
Mehr als 20 Millionen Deutsche haben hierzulande eine betriebliche Altersvorsorge, doch nur dreizehn Prozent bleiben bis zur Rente beim selben Arbeitgeber. Wer den Job wechselt, kann seinen Vertrag oft mitnehmen. Das kann derzeit wertvolle Vorteile haben, zeigt eine Expertin der Nürnberger Leben.
"Am Anfang war Begeisterung. Doch irgendwann passte es einfach nicht mehr", erzählt der Werbefachmann Bernhard B. Nach seinem Studium war er vierzehn Jahre bei einem Geldhaus beschäftigt, bevor er sich dazu entschloss, ein Angebot bei der Konkurrenz anzunehmen. Beim neuen Unternehmen sieht er bessere Möglichkeiten, doch was passiert jetzt mit seiner Betriebsrente? Sein früherer Arbeitgeber hatte ihm eine einträgliche Direktversicherung gesponsert.
Wie Bernhard B. stehen die meisten Arbeitnehmer mehrmals in ihrem Erwerbsleben vor dieser Frage, zeigt die Statistik. Etwa zwei Drittel der Deutschen wechseln während des Erwerbslebens bis zu sechsmal den Arbeitgeber. Dabei haben mehr als 20 Millionen Beschäftigte eine betriebliche Altersversorgung (bAV) vereinbart.
Grundsätzlich können Ansprüche mitgenommen werden
Der Gesetzgeber hat daher einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um Ansprüche zu übertragen. Bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse, den beiden populärsten Formen der Betriebsrente,
stehen bei laufenden Verträgen folgende Möglichkeiten offen:
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1. Der bestehende Vertrag wird beim neuen Arbeitgeber unverändert fortgeführt.
2. Eine neue Zusage wird erteilt und das vorhandene Kapital aus dem bestehenden Vertrag ist zu übertragen.
3. Der Arbeitnehmer führt den bestehenden Vertrag privat mit eigenen Mitteln weiter.
4. Der bestehende Vertrag wird beitragsfrei gestellt.
Vorteilhaft: "Alte" Verträge mit hohem Garantiezins fortfüihren
"Für viele Arbeitnehmer ist ein Fortführen bestehender Verträge grundsätzlich vorteilhaft, wenn beispielsweise eine 'alte' Police mit einem relativ hohen Garantiezins vorliegt", schreibt Stefanie Alt, Leiterin Produkt- und Marktmanagement Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung, in einem aktuellen Beitrag des Versicherungsjournals. Der Garantiezins für neue Lebens- und Rentenversicherungsverträge liegt derzeit bei nur 0,9 Prozent. Bis Januar 2004 waren es noch vier Prozent.