checkAd

    ROUNDUP  429  0 Kommentare SPD gibt sich unbeirrt von Gerichtseinwänden gegen Mietpreisbremse

    BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD gibt sich im Bundestagswahlkampf unbeeindruckt von der kritischen Einschätzung des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz kündigte am Mittwoch an, er wolle das Instrument nach der Wahl weiterhin verschärfen. "Wir halten das Gesetz auch nach wie vor für verfassungskonform", sagte er der Deutschen Presse-Agentur bei einem Wahlkampftermin in Bünde. "Es gibt auch, so weit ich weiß, keinen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht." Insofern werde die Einschätzung des Berliner Gerichts "keine große Relevanz für die Mietpreisbremse entfachen". Gegner des Instruments fühlen sich dagegen bestätigt durch den Vorstoß des Berliner Gerichts.

    Die große Koalition hatte die Mietpreisbremse 2015 auf Betreiben der SPD eingeführt. Das Gesetz aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollte insbesondere in Ballungszentren verhindern, dass Mieten für Wohnungen und Häuser immer weiter steigen. Das Instrument gilt in vielen Gegenden jedoch als gescheitert, da die Mieten wegen Ausnahmeregelungen, juristischer Schlupflöcher und Angst der Mieter vor Streit mit den Vermietern trotzdem weiter klettern.

    Die SPD hatte das Gesetz nachbessern wollen, war mit dieser Forderung aber am Widerstand der Union gescheitert. Im Wahlkampf stellten die Sozialdemokraten das Thema zuletzt wieder nach vorne. Die juristische Einschätzung aus Berlin kam für sie daher nicht besonders günstig.

    Das Berliner Landgericht hatte am Dienstag im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit darauf hingewiesen, dass die Richter die Mietpreisbremse für verfassungswidrig halten. Sie argumentierten, die Mietpreisbremse hänge von der ortsüblichen Vergleichsmiete ab. Da diese in verschiedenen Städten unterschiedlich hoch sei, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Die Einschätzung ist allerdings kein Urteil und hat vorerst auch keine unmittelbaren Konsequenzen. Vorgelegt wurde die Frage dem Bundesverfassungsgericht nicht, weil sie in dem konkreten Fall nicht mehr relevant war.

    Derzeit laufen zur Mietpreisbremse keine Verfahren in Karlsruhe. In der Vergangenheit gab es mehrere Verfassungsbeschwerden zu dem Thema, sie wurden aber alle nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Mietrechtsexpertin Beate Gsell wertete die Argumentation des Berliner Gerichts als nicht überzeugend. "Die Mietobergrenze an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren, scheint mir ein sachliches Kriterium", sagte die Münchner Juraprofessorin der dpa. "Der umgekehrte Fall - eine bundesweit einheitliche Mietobergrenze - wäre doch ein viel massiverer Eingriff in den Markt." Sie betonte: "Man stelle sich vor, in München-Haidhausen dürften die Neuvermietungsmieten nur genauso hoch sein wie in Berlin-Neukölln. Das wäre viel marktferner."

    Auch die SPD betonte, sie könne die Einschätzung des Gerichts keineswegs teilen. Es gebe deutschlandweit Urteile, mit denen sich Mieter durch die Preisbremse erfolgreich gegen überzogene Mieten gewehrt hätten, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. "Kein Gericht hat bisher auch nur im Ansatz verfassungsrechtliche Zweifel an der Mietpreisbremse geäußert."

    Kritiker des Instruments hielten dagegen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, das Berliner Gericht habe deutlich gemacht, dass die Mietpreisbremse nicht im Mindesten den Anforderungen entspreche. "Die Mieten steigen weiter und die Bremse bremst nicht. Und sie ist auch noch rechtlich fragwürdig."

    Verbände der Immobilienwirtschaft sehen sich durch den Berliner Vorstoß in ihrer Kritik bestätigt. Der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel, sagte, auch wenn die Einschätzung des Gerichts keine konkreten Auswirkungen habe, komme ihr eine große bundesweite Signalwirkung zu. Die Mietpreisbremse sei ungerecht. Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen befand: "Die Mietpreisbremse bleibt das falsche Mittel."/jac/rab/lic/cko/bur/DP/men





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors

    Verfasst von dpa-AFX
    ROUNDUP SPD gibt sich unbeirrt von Gerichtseinwänden gegen Mietpreisbremse Die SPD gibt sich im Bundestagswahlkampf unbeeindruckt von der kritischen Einschätzung des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz kündigte am Mittwoch an, er wolle das Instrument nach der Wahl weiterhin …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer