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    DGAP-News  673  0 Kommentare Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG (deutsch)

    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

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    DGAP-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

    21.09.2017 / 09:21
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Presseinformation

    Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG

    - Behandlung der Umsatzrealisierung nach HGB führt zu temporären
    bilanziellen Verlusten im Unterschied zu IFRS

    - Wirtschaftlicher Erfolg der zugrundeliegenden Projekte unverändert

    - SINGULUS TECHNOLOGIES sieht den Solarbereich weiter optimistisch

    Kahl am Main, 21.09. 2017 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft
    gibt eine Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG bekannt. In der SINGULUS
    TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft ist im Zwischenabschluss gem. HGB zum 31.
    August 2017 ein Verlust im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 16,7 Mio. EUR
    eingetreten, durch den mehr als die Hälfte des Grundkapitals verzehrt wurde.
    Das Eigenkapital zum 31. August 2017 gem. HGB beträgt 3,7 Mio. EUR gegenüber
    20,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016. Der Verlust resultiert hauptsächlich
    aus dem verzögerten Ausweis von Umsatzerlösen nach HGB. Nach den Grundsätzen
    des HGB sind die Umsatzerlöse erst mit der finalen Abnahme der gelieferten
    Anlagen zu realisieren. Die Abnahmen der Anlagen für die neue Fabrik für
    CIGS Dünnschicht-Solarzellen in China werden größtenteils voraussichtlich
    erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres erfolgen und dann nach HGB
    maßgeblich positiv zum Unternehmensergebnis beitragen.

    SINGULUS TECHNOLOGIES erstellt seine Konzernabschlüsse nach den Grundsätzen
    der International Financial Reporting Standards (IFRS). Nach IFRS werden die
    Umsatz- und Gewinnanteile über den Verlauf der Anlagenerstellung bis zur
    finalen Abnahme ausgewiesen. Zusätzlich bilanziert das Unternehmen für
    handels- und steuerrechtliche Zwecke parallel nach den Grundsätzen des
    deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). In den beiden Rechnungslegungssystemen
    werden Geschäftsvorfälle in Teilen unterschiedlich behandelt. So werden
    Umsatzerlöse nach HGB vollständig mit der finalen Abnahme der Anlage und
    damit in den meisten Fällen im Solarsegment deutlich später als in IFRS
    bilanziert. Diese abweichende Behandlung nach HGB führt bei der SINGULUS
    TECHNOLOGIES AG dazu, dass bis zur Realisierung der Umsätze
    handelsrechtliche Verluste bei der Gesellschaft im Einzelabschluss nach den
    Grundsätzen des HGB angefallen sind. In Summe ist dadurch ein mehr als
    hälftiger Verzehr des Grundkapitals entstanden.

    Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES
    AG: "Der wirtschaftliche Erfolg unserer Projekte besteht natürlich
    unverändert. Wir erwarten einen längeren Investitionszyklus speziell für
    hochwertige CIGS Solar-Dünnschichtmodule. Unser Kunde hat bereits mit dem
    Bau weiterer Standorte begonnen. Wir sind daher insgesamt sehr optimistisch
    in unseren Erwartungen für das Segment Solar."

    Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft wird unverzüglich
    eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der
    Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die
    Lage der Gesellschaft erörtern. Die Einladung zur außerordentlichen
    Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht
    bekannt gemacht werden.
    Die Einladung zur Hauptversammlung kann nach ihrer Bekanntmachung auf der
    Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft unter
    www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link
    "Hauptversammlung" abgerufen werden
    (http://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html).

    SINGULUS TECHNOLOGIES - Innovationen für neue Technologien

    SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und
    baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse.
    Die Einsatzgebiete der von SINGULUS TECHNOLOGIES gebauten Maschinen liegen
    in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen
    Reinigungs- und Ätzverfahren sowie der thermischen Prozesstechniken.

    Bei allen Maschinen, Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES
    sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit
    innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und
    Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen.

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
    D-63796 Kahl/Main,
    Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

    Kontakt:
    Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
    Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

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    21.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
    Hanauer Landstrasse 103
    63796 Kahl am Main
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)1709202924
    Fax: +49 (0)6188 440-110
    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
    Internet: www.singulus.de
    ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
    WKN: A1681X, A2AA5H
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime
    Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,
    Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    611559 21.09.2017

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