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     553  0 Kommentare Antrag auf Klageabweisung vom Eigentümer gestellt, um Enteignung durch die Regierung zu verhindern

    ONTARIO, Kalifornien, USA, 5. Oktober 2017 (GLOBE NEWSWIRE) -- Der Eigentümer einer Lagerhalle in Fontana, Kalifornien, hat heute einen Antrag gestellt, um eine am 14. September von der Regierung beantragte Enteignung abzuweisen. Die Lagerhalle in Fontana ist eine von vier Lagerhallen, die enteignet werden sollen, da sie laut Regierung verwendet würden, um aus China importierte Aluminiumpaletten im Besitz von Perfectus Aluminum Inc. (das "Unternehmen") zu lagern.

    Der Enteignungsklage gegen die Lagerhallen stützt sich auf die Behauptung der Regierung, dass das Unternehmen vorgeblich gegen US-amerikanische Gesetze verstoßen habe, indem es die Paletten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen importierte. Aber wie im Antrag auf Klageabweisung dargelegt wird, verletzte das Unternehmen beim Einführen der Paletten kein Gesetz, wie dies aus den bereits von der Regierung eingeräumten wesentlichen Fakten ersichtlich ist, und die Enteignung ist in jedem Fall durch das eigene Verhalten der Regierung ausgeschlossen. Der Antrag dient dazu, die Klage u. a. aus folgenden Rechtsgründen abzuweisen:

    • Bei dem Enteignungsanspruch wird unsachgemäß versucht, einen Beschluss des Handelsministeriums von 2017 in Bezug auf Aluminiumpaletten rückwirkend anzuwenden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr der Paletten hatte das Handelsministerium nicht geklärt, ob seine Bestimmungen in Bezug auf Antidumping und Ausgleichszölle im Zusammenhang mit Aluminium-Extrusionen aus China (so genannte AD/CVD-Aufträge) für solche Paletten gelten, bei denen es sich um Fertigprodukte und nicht um Extrusionen im Sinne der Regeln des Handelsministeriums handelt. Das Handelsministerium hat gerade in diesem Jahr entschieden, dass solche Paletten als AD/CVD-Aufträge zu behandeln sind, aber die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Darüber hinaus gilt diese Entscheidung nicht rückwirkend und somit nicht für die Paletten von Perfectus, die bereits vor Jahren importiert wurden. Wenn überhaupt, unterstreicht die jüngste Entscheidung des Handelsministeriums, dass die Paletten in gutem Glauben importiert wurden und sie bis vor Kurzem von der Regierung als nicht den AD/CVD-Aufträgen unterworfen erachtet wurden. Die Entscheidung des Handelsministeriums unterliegt auch einer gerichtlichen Überprüfung durch den Gerichtshof des internationalen Handels und Perfectus beabsichtigt, Klage bei diesem Gericht einzureichen, sobald die Entscheidung des Handelsministeriums endgültig ist. Dies wird jedoch aus nicht erklärten Gründen und untypischerweise von der Regierung verzögert.
    • Angesichts der Entscheidungen des Handelsministeriums, die zum Zeitpunkt der Einfuhr der Paletten galten - also vor der neuerlichen Entscheidung des Handelsministeriums von 2017 -, war die Klassifizierung der Paletten durch Perfectus ordnungsgemäß und in gutem Glauben erfolgt. Diese Tatsache sowie die eigene stillschweigende Zustimmung und Untätigkeit der Regierung sprechen gegen den grundsätzlichen Vorwurf der Regierung, dass Perfectus "wissentlich falsche" Aussagen gemacht habe, um die AD/CVD-Aufträge zu meiden und die entsprechenden Zollgebühren nicht entrichten zu müssen.
    • Die Behörden haben bereits in den vergangenen sechs Jahren die Paletten von Perfectus mehrfach untersucht. Jedes Mal haben sie explizit oder implizit bescheinigt, dass Perfectus alle anfallenden Zollgebühren bezahlt hat. Die Behauptung - einige Jahre später -, dass diese Paletten in Wirklichkeit ins Land geschmuggelt wurden, deren Beschlagnahme zusammen mit den Lagerhallen, in denen sie gelagert wurden, und der Versuch, eine Strafabgabe aufzuerlegen, ist eine klare Verletzung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren.
    • Zwischen der Einfuhr der Paletten und der Einleitung dieses Enteignungsverfahrens gab es eine unangemessene, unvertretbare Verzögerung. Die Regierung hat vorher argumentiert, dass sie Beweise vorlegen werde, die die Beschlagnahme des Eigentums von Perfectus zu einem späteren Zeitpunkt rechtfertigen. Aber letztlich hat sie nur ein Jahr lang gemauert und selektiv Informationen an Medienvertreter weitergegeben, während sie Perfectus diese Informationen vorenthielten.

    Der Eigentümer der Lagerhalle in Fontana reichte den Antrag auf Klageabweisung am 3. Oktober 2017 ein. 

    Evtl. Fragen können an Harris, Baio & McCullough, Tel. +1 215-440-9800, gerichtet werden.




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    Source: Perfectus Aluminum Inc. via Globenewswire



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