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     299  0 Kommentare Verbraucher können Schadensfreiheitsrabatt ihres Dienstwagens retten

    Berlin (ots) - Wer jahrelang unfallfrei einen Dienstwagen fährt,
    sammelt die dafür anfallenden Schadensfreiheitsrabatte oft für seinen
    Arbeitgeber. Soll dann irgendwann wieder ein eigenes Auto versichert
    werden, müssen Autofahrer zu teuren Konditionen von vorne anfangen.
    Doch das muss nicht sein. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber
    Finanztip zeigt, wie sich Schadensfreiheitsrabatte von Dienstwagen
    retten lassen.

    Rund 4,8 Millionen Firmenwagen fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt
    aktuell auf Deutschlands Straßen. Doch die Nutzung eines Dienstwagens
    kann für den privaten Schadenfreiheitsrabatt ein Desaster sein. Denn
    dieser verfällt gewöhnlich nach einigen Jahren. "Wer seine
    Kfz-Versicherung kündigt, etwa weil er einen Dienstwagen von seinem
    Arbeitgeber bekommt, sollte sich seine Schadenfreiheits-Klasse
    unbedingt von der Versicherung bestätigen lassen", rät Annika
    Krempel, Expertin für Versicherungen bei Finanztip. "Wird nach Jahren
    erneut ein Auto angemeldet, startet man dann meist in der früheren
    günstigeren Klasse."

    Vorab den Chef ins Boot holen

    Noch mehr sparen kann, wer den Schadensfreiheitsrabatt seines
    Dienstwagens mitnimmt. Das muss allerdings vorab mit dem Arbeitgeber
    und der Versicherung vereinbart werden. "Idealerweise sollte der
    Arbeitnehmer die Mitnahme mit dem Chef vertraglich festhalten, damit
    es keinen Streit gibt, etwa bei einer Kündigung", sagt Krempel. Eine
    solche Regelung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit der
    Versicherung einen Rahmenvertrag für die gesamte Flotte vereinbart
    hat. Allerdings müsste der Versicherer dann für jeden Fahrer
    individuelle Daten pflegen. Ebenfalls möglich ist, seinen privaten
    Schadenfreiheitsrabatt für den künftigen Dienstwagen zu nutzen und
    später wieder mitzunehmen. "Auch das müssen Arbeitnehmer vorab mit
    ihrem Chef vereinbaren", so Krempel.

    Manche Versicherer sind kulant

    Doch auch wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, ist der
    Schadensfreiheitsrabatt des Dienstwagens nicht notwendigerweise
    verloren. "Einige Versicherer sind kulant, wenn es um die Jahre mit
    einem Dienstwagen geht", sagt Krempel. Allerdings müssen die Jahre
    der Unfallfreiheit oft nachgewiesen werden. "Manche Versicherer
    verlangen Belege, aus denen hervorgeht, dass der Dienstwagen eine
    gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefahren ist", erklärt Krempel. Für
    Verbraucher kann es sich aber lohnen, bei der neuen Versicherung
    nachzufragen: "Wer vier Jahre unfallfreies Fahren nachweisen kann,
    zahlt durch die entsprechende Schadensfreiheitsklasse etwa 50 Prozent
    weniger als ein Fahranfänger", so Krempel.

    Weitere Informationen
    http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadensfreiheitsrabatt/
    http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/

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