Heute habe ich folgendes Schreiben im Postfach der Consors gehabt:
Information zu ADRs/GDRs mit Russlandbezug
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung
gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Sie eröffnet ein Zeitfenster für die
Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer
NSD beteiligt ist.
Was bedeutet das im Detail für Sie?
Die Bundesbank kann jetzt die Umwandlung und Übertragung von bestimmten ADRs/GDRs in
die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere genehmigen. Die Genehmigung hängt von der
Erfüllung folgender Bedingungen ab:
1. Das Aktienzertifikat (zum Beispiel ein ADR) wurde vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt.*
2. Der betreffende Genehmigungsantrag wurde bis zum 25. September 2023 bei der
Bundesbank gestellt.*
3. Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die
Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist.
4. Die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers ist mit den Verboten der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einschließlich Artikel 5 und 5f vereinbar.*
5. Es werden keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten
Einrichtung Gelder bereitgestellt.
6. Diese Transaktionen (Umwandlung und Übertragung) müssen bis zum 25. Dezember 2023
abgeschlossen sein.
*diese Bedingungen prüfen wir unverbindlich für Sie.
Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung über uns beantragen wollen, geht das online: Loggen
Sie sich in Ihren Konto-Depotzugang ein. Unter Kapitalmaßnahmen können Sie die
Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag stellen Sie bitte bis spätestens
15. September 2023.
Wichtig: Bei diesem Onlineantrag werden Sie die Meldung/Bestätigung bekommen, dass die
Weisung zum Umtauschangebot angenommen wurde. Dieser Antrag ist aber keine Weisung zum
Tausch, sondern nur eine Weisung zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung.
Wie geht es dann weiter?
• Sobald wir Ihre Rückantwort erhalten haben, beantragen wir für Sie die
Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank.
• Wenn wir eine Ausnahmegenehmigung für Sie erhalten, informieren wir Sie wieder
über die nächsten Schritte.
Wichtig zu wissen:
• Sie können im Moment keine Weisung für den Tausch erteilen. Der Grund:
Clearstream nimmt derzeit keine Weisungen entgegen.
• Sollten Sie in der Vergangenheit schon eine Weisung erteilt haben, ist diese nicht mehr
gültig.
• Es kann dazu kommen, dass keine Umwandlung (mehr) möglich ist, auch wenn
Genehmigung und Weisung vorliegen. Eine Umwandlung hängt von zahlreichen
Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BNP Paribas S.A.
Niederlassung Deutschland (folgend Bank genannt) liegen.
• Ob für die Umwandlung ein Depot in Russland erforderlich ist, kann die Bank nicht sagen.
Eine Verwahrung der dem Aktienzertifikat zugrunde liegenden russischen Wertpapiere
durch die Bank ist jedenfalls nicht möglich.
Sollten Sie mehrere ADRs/GDRs mit Russlandbezug haben, ist wichtig zu wissen, dass für
folgende Papiere keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden kann. Bei diesen Papieren
sind die o.g. Bedingungen nicht erfüllt und können daher nicht getauscht werden.
WKN ISIN Bezeichnung
A1JB8N US80585Y3080 SBERBANK ADR REGS/4 RL3
A2DT58 US73181M1172 GDR PJSC POLYUS REGS REG (1DR/0.5S)
A0MQ3G US46630Q2021 GDR VTB BANK OJSC REGS REG (1DR/20)
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