VW Diesel Skandal: Kredit widerrufen und Auto zurückgeben
Nun als auch Kanada: Nach den US-Kunden bietet Volkswagen auch in Kanada die Rücknahme von manipulierten Diesel und zahlt Entschädigungen. Deutsche Kunden schauen dagegen weiter in die Röhre. Doch auch sie können sich wehren.
Während also in Kanada Entschädigungszahlungen bezahlt werden, erweckt die deutsche Politik ganz und gar nicht den Eindruck, als würde sie sich auf die Seite der Verbraucher stellen. Statt dessen ist bei den Sondierungsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD mal wieder nicht Greifbares herausgekommen.
Diesel-Besitzer aller Automarken, die sich gegen Wertverlust und mögliche Fahrverbote ihrer Fahrzeuge wehren wollen, müssen also auf eigene Faust aktiv werden. Grundsätzlich haben Verbraucher drei Möglichkeiten, die Rückgabe ihres Fahrzeugs und ggf. Entschädigungszahlungen durchzusetzen:
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Gewährleistungsansprüche – diese richten sich gegen den Händler
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Schadensersatzansprüche – diese richten sich gegen VW als Hersteller
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Widerruf eines Kredit oder Leasingvertrags, falls das Fahrzeug finanziert wurde – auch für Fahrer anderen Marken
Von diesen drei Möglichkeiten droht bei Schadensersatzansprüchen und Kredit-Widerrufen zunächst keine Verjährung. Kritisch wird es lediglich bei den Gewährleistungsansprüchen. Wer nun aber denkt, er könne sich deswegen noch Zeit lassen, liegt möglicherweise falsch. Unserer Meinung nach ist ein Vorgehen umso aussichtsreicher, je mehr der genannten Ansprüche man ins Feld führen kann.
Insbesondere bei Fahrzeugen, die nicht über Kredit oder Leasing gekauft wurden (bei denen also ein Kredit-Widerruf nicht in Frage kommt) scheinen uns die Gewährleistungsansprüche die größten Chancen für Verbraucher zu bieten.
Betroffene Verbraucher sollten daher rechtzeitig eine kostenlose und unverbindliche Prüfung ihrer Aussichten bei der Interessengemeinschaft Widerruf vornehmen lassen. Erfahrene Anwälte prüfen dabei, welche der genannten Möglichkeiten im konkreten Fall infrage kommen. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung ihrer Aussichten sowie eine Aussage darüber, mit welchen Kosten einen Rechtsstreit verbunden wäre.
In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Zumindest wenn es um den Kredit-Widerruf geht, kann diese Rechtsschutzversicherung sogar noch abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird.