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     7658  0 Kommentare VW Diesel Skandal: Fahrverbot bald auch für Benziner?

    Die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten nimmt immer skurrilere Züge an. Nun mehren sich Berichte, dass auch Benziner demnächst draußen bleiben müssen. Es wird Zeit für eine Strategie der Selbstverteidigung.

    Wie der FOCUS in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, drohen auch Besitzern von Benzinern mit modernen Direkteinspritzern Probleme. Grund: Die Fahrzeuge stoßen besonders viel des besonders gefährlichen, ultrafeinen Feinstaubs aus – solange sie keinen Partikelfilter haben. Auch hier könnten also bald Fahrverbote in Großstädten die Folge sein. Und spätestens, wenn die Diskussion darüber lauter wird, dürften auch diese Autos massiv an Wert verlieren und kaum noch zu verkaufen sein.

    Verbraucher, die ihr Auto finanziert haben (Kredit oder Leasing) haben die Möglichkeit, gegen Fahrverbote und Wertverlust zu wehren. Denn viele Finanzierungsverträge enthalten Formfehler, wie die Interessengemeinschaft Widerruf herausgefunden hat. Diese Fehler führen dazu, dass der Kredit bzw. Leasingvertrag widerrufen werden können. Da es sich bei Finanzierung und Autokauf um sogenannte verbundene Geschäfte handelt, kann dadurch auch der Kauf des KFZ rückabgewickelt werden. Zahlreiche Medien, beispielsweise FOCUS, BILD und WELT haben darüber bereits unter Bezugnahme auf die IG Widerruf berichtet.

    Konkret sind unsere Anwälte bei einem Kredit der VW-Bank aus 2015 folgende Fehler aufgefallen:

    • Art des Darlehens: Die VW Bank nennt die Art des Darlehens nicht.

    • Aufsichtsbehörde: Hier nennt die VW Bank nur die Bafin, obwohl sie zusätzlich von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert wird.

    • Verfahren bei Kündigung des Vertrags: Hier finden sich lediglich die Informationen darüber, wie bei einer Kündigung durch die Bank vorgegangen wird. Nicht genannt wird jedoch das Verfahren bei Kündigung durch den Verbraucher.

    • Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung: Hier verweist VW nur auf die "vom BGH vorgeschriebenen ... Rahmenbedingungen". Gefordert ist jedoch eine konkrete Methode, da die Vorfälligkeitsentschädigung auf unterschiedlichen Wegen errechnet werden kann.

    Diese und weitere Fehler reichen unseres Erachtens aus, um den Kredit widerrufbar zu machen. Inzwischen gibt es auch einige Gerichtsurteile, die dies bestätigen. So haben beispielsweise das Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) und das Landgericht Arnsberg (Az.: I-2 O 45/17) entschieden, dass Volkswagen-Darlehen widerrufbar sind und VW das Auto zurücknehmen muss.

    Doch auch bei den Finanzierungsverträgen anderer Hersteller ist ein Widerruf möglich. Die Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass viele Kreditinstitute bei der Erstellung ihrer Kredit- und Leasingverträge Fehler gemacht haben, die den Widerruf ermöglichen.    

    Besonders interessant ist, dass diese Möglichkeit allen Verbrauchern offensteht, die ein Kfz gekauft und finanziert bzw. geleast haben. Die Möglichkeit des Kreditwiderrufs ist also nicht auf Kunden des VW-Konzerns beschränkt und schon gar nicht auf Käufer von Diesel-Fahrzeugen. Auch andere Kreditverträge beispielsweise von Opel, Daimler, Renault, Peugeot, BMW oder anderen Marken weisen ebenfalls Fehler auf uns können daher von Verbrauchern angegriffen werden.

    Lassen Sie in einem ersten Schritt kostenlos und unverbindlich durch einen spezialisierten Anwalt prüfen, ob ihr Kreditvertrag fehlerhaft ist und für einen Widerruf in Frage kommt. Dazu benutzen Sie das Prüfungsformular der Interessengemeinschaft Widerruf. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie eine Rückmeldung und wissen, ob eine Rückabwicklung des Vertrags möglich ist.

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    VW Diesel Skandal: Fahrverbot bald auch für Benziner? Die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in deutschen Städten nimmt immer skurrilere Züge an. Nun mehren sich Berichte, dass auch Benziner demnächst draußen bleiben müssen. Es wird Zeit für eine Strategie der Selbstverteidigung.

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