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    Oberlandesgericht  451  0 Kommentare Durchsuchungen bei K+S waren rechtswidrig

    KASSEL/JENA (dpa-AFX) - Die Durchsuchungen beim Düngemittel- und Salzproduzenten K+S wegen des Verdachts illegaler Abfallentsorgung waren rechtswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Jena habe eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Meiningen bestätigt und eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen abgewiesen, sagte ein OLG-Sprecher am Montag. Ermittler hatten im Jahr 2015 Büro- und Geschäftsräume sowie Privatwohnungen von K+S-Mitarbeitern in Hessen und Thüringen durchsucht. Doch laut dem Oberlandesgericht bestand schon zum Zeitpunkt, als die Durchsuchungen erlassen wurden, kein ausreichender Tatverdacht.

    "Mit dieser Entscheidung sind das Unternehmen und die beschuldigten Personen, darunter der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Bethke und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner, in vollem Umfang rehabilitiert worden", erklärte ein K+S-Sprecher. 2017 hatte das Oberlandesgericht bereits eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese wollte damit die Eröffnung eines Verfahrens gegen K+S-Mitarbeiter erreichen. Auslöser der Ermittlungen gegen den Konzern war eine Anzeige der Thüringer Gemeinde Gerstungen gewesen, in deren Umfeld von 1999 bis 2007 mit Genehmigung des Bergamtes einige Millionen Kubikmeter Salzabwasser in den Boden versenkt wurden./geh/DP/she





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