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     521  0 Kommentare New Deal for Consumers - Wann kommt der New Deal for Companies?

    Berlin (ots) - Zu einem "Deal" gehören immer zwei Seiten. Der
    gestern als "New Deal" durch die EU-Kommission vorgestellte Katalog
    von Maßnahmen zum Verbraucherschutz ist aber in Wahrheit in weiten
    Teilen ein einseitiges Sammelsurium neuer Sanktionsmechanismen allein
    zulasten der europäischen Wirtschaft. Das in Europa durch
    umfangreiche präventive Schutzmechanismen, etwa in den Bereichen
    Produktsicherheit und Verbrauchertransparenz, geprägte sogenannte
    Vorsorgeprinzip soll durch ein drakonisches Sanktionsregime nach
    US-amerikanischem Vorbild ergänzt werden. Aus der Perspektive des
    Verbraucherschutzes mag man sich über das Beste aus beiden Welten
    freuen. Die Wirtschaft wird sich angesichts dieser Drohkulisse
    hingegen einmal mehr die Frage stellen, ob angesichts dieser
    Daumenschrauben Investitionen in Europa überhaupt noch vertretbar
    sind. "Dass die EU-Kommission unter der Vollendung des Digitalen
    Binnenmarktes offenbar im Wesentlichen den Aufbau neuer Drohkulissen
    für die Digitale Wirtschaft versteht, ist schon bemerkenswert.",
    erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. "Über
    diesen Befund können auch die wenigen, zumindest auf den ersten Blick
    sinnvollen Vorschläge nicht hinweghelfen. Denn ob die Einführung
    eines Rechts auf Prüfung der zurückgesendeten Ware durch den
    Onlinehändler oder der vorgeschlagene Ausschluss des Widerrufsrechts
    bei mehr als nur ausprobierten Waren große Auswirkungen auf die
    Praxis haben wird, ist mehr als fraglich." ergänzt Wenk-Fischer. Auch
    wird erst die Praxis zeigen müssen, ob ein Mehr an Transparenz bei
    Vergleichsplattformen die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und
    Verbraucher signifikant verändern wird. Ein wesentlicher Unterschied
    zu der bereits heute in Deutschland geltenden Rechtslage ist damit
    jedenfalls nicht verbunden.

    Über den bevh

    Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
    (bevh) ist die Branchenvereinigung der Interaktiven Händler (d.h. der
    Online- und Versandhändler). Neben den Versendern sind dem bevh auch
    namhafte Dienstleister angeschlossen. Nach Fusionen mit dem
    Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel und dem Bundesverband der
    Deutschen Versandbuchhändler, repräsentiert der bevh die kleinen und
    großen Player und mehr als 75 Prozent des Umsatzes der Branche im
    Endkundengeschäft. Der bevh vertritt die Brancheninteressen gegenüber
    dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus Politik und Wirtschaft.
    Darüber hinaus gehören die Information der Mitglieder über aktuelle
    Entwicklungen und Trends, die Organisation des gegenseitigen
    Erfahrungsaustausches sowie eine fachliche Beratung zu den Aufgaben
    des Verbands.

    OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/52922
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2

    Pressekontakt:
    Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
    Friedrichstraße 60 (Atrium)
    10117 Berlin

    Susan Saß
    Tel.: 030 20 61 385 16
    Mobil: 0162 252 52 68
    susan.sass@bevh.org




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