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    DGAP-Adhoc  525  0 Kommentare publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz





    DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges


    publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz


    07.05.2018 / 12:49 CET/CEST


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    3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz



    Leipzig, den 7. Mai 2018 - Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.



    Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

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