checkAd

    Gericht  430  0 Kommentare Arbeitsrechtliche Klage gegen Ryanair in Deutschland möglich

    KARLSRUHE/FRANKFURT (dpa-AFX) - Beschäftigte des irischen Billigfliegers Ryanair können ihren Arbeitgeber auch vor deutschen Arbeitsgerichten verklagen. Das hat das Arbeitsgericht Karlsruhe im Fall eines in Baden-Baden stationierten Flugbegleiters entschieden, der sich gegen seine Kündigung zur Wehr setzt. In einem Zwischenurteil habe die Kammer entschieden, dass sie für den Fall zuständig ist, bestätigte am Donnerstag ein Justiz-Sprecher Informationen der Kabinengewerkschaft Ufo.

    Ryanair hat dem Sprecher zufolge bereits Berufung angekündigt, die dann vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg verhandelt werden müsste. Die Fluggesellschaft ist der Meinung, dass an ihrem Gerichtsstand nach irischem Arbeitsrecht verhandelt werden müsse. Dem steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entgegen, der die nationalen Gerichte an den Einsatzorten der Beschäftigten für zuständig erklärt hat.

    Ryanair habe sich stets die unklare Rechtslage in Europa zunutze gemacht und sich Gerichtsentscheidungen außerhalb Irlands weitgehend entzogen, erklärte Ufo-Chef Alexander Behrens in einer Mitteilung. Er sei optimistisch, dass die Kündigung gegen den Flugbegleiter nach deutschem Arbeitsrecht unzulässig war./ceb/DP/zb





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Gericht Arbeitsrechtliche Klage gegen Ryanair in Deutschland möglich Beschäftigte des irischen Billigfliegers Ryanair können ihren Arbeitgeber auch vor deutschen Arbeitsgerichten verklagen. Das hat das Arbeitsgericht Karlsruhe im Fall eines in Baden-Baden stationierten Flugbegleiters entschieden, der sich gegen …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer