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    Datenschutzgrundverordnung  955  0 Kommentare
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    Neue Datenschutzgrundverordnung: Panikmache oder berechtigte Sorgen?

    Aktuell ist das Internet voll von besorgten Unternehmern: Die neue Datenschutzgrundverordnung bereitet vielen Sorgen. Es wird befürchtet, dass bestimmte Bereiche sich genau durch diese Verordnung drastisch ändern werden. Drastische Änderungen und erhöhte Bußgelder drohen bei Verstößen. Aber ist die Panik berechtigt?

     

     

     

    Einerseits können kleine Unternehmen höchstwahrscheinlich aufatmen. Die angedrohten Bußgelder werden von den Aufsichtsbehörden in dem Maße wohl kaum so schnell wie angekündigt für solche Unternehmen verhängt werden. 

    Eine größere Gefahr besteht von Seiten der Wettbewerber im geschäftlichen Verkehr, die eigenmächtig Abmahnungen versenden. Jedoch gilt auch hier: Erst einmal Ruhe bewahren und sämtliche Schreiben juristisch prüfen lassen. Viele Mahnungen dürften ungerechtfertigt sein, da einige Aspekte der DSGVO noch unklar sind, was einen enormen Spielraum für eine Ausnutzung dessen bietet. 

     

     

    Welche Daten fallen unter den Schutz?

     

    Ziel der neuen Datenschutzgrundverordnung ist die „informationelle Selbstbestimmung“ - im Klartext heißt das: Alle personenbezogenen Daten fallen unter den Schutz der DSGVO. Betroffen sind alle Informationen, die sich in irgendeiner Art und Weise einer Person zuordnen lassen und Rückschlüsse ermöglichen. Beispielsweise sind damit Telefonnummern und IP-Adressen gemeint.

     

     

    Hohe Strafen dank DSGVO?

     

    Bußgelder müssen durch Art 83 Abs. 1 DSGVO „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein. Daher ist es hierbei schwierig Entwarnung für bestimmte Berufsgruppen und Unternehmer zu geben, da auch hier eine individuelle Beurteilung jedes Falls erfolgt. Es sei daher auch denkbar, dass kleinere Fauxpas geahndet werden könnten. Wahrscheinlich ist dies aber eher weniger. Die maximale Höhe der Strafen beträgt 4% des Jahresumsatzes. Eine solch hohe Strafe ist jedoch für größere Unternehmen wahrscheinlicher, als für kleinere. 

     

     

    Abmahnanwälte: Wie kann ich mich wehren?

     

    Zu allererst: Erhalten Sie Abmahnung, sollten Sie weder eine Unterlassungserklärung unterschreiben, noch die geforderte Summe zahlen. Juristischer kann hier Gold wert sein!

     

     

    Sinnvoll oder nicht? Was sagt ein Experte zur DSGVO?

     

    Bereits von Anfang an haben wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer die aktuellen Entwicklungen zur Datenschutzgrundverordnung beobachtet. Fakt ist, dass diese ein Schritt in die richtige Richtung ist. Als problematisch zu betrachten sind hierbei die strengen Informations- und Protokollpflichten, sowohl für größere, als auch für kleiner Unternehmen und Selbstständige. Praktisch wird dies nur sehr schwer umsetzbar sein. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Gerichte, die sich aktuell mit der DSGVO befassen, hier einen gewissen Spielraum erlauben werden. 

     

    Sinnvoll ist die Datenschutzgrundverordnung und ihre Bußgelder besonders in Hinsicht auf große internationale Unternehmen. Die neue DSGVO zwingt diese Unternehmen zu mehr Transparenz und Struktur gegenüber dem Kunden oder Nutzer. Hier wurden durch die neue Regelung bereits erste Erfolge erzielt. 

    Es bleibt also zu hoffen, dass die Aufsichtsbehörden die Bußgelder auch für dort stattfindende Verstöße einsetzen und nicht nur kleinere Unternehmen damit drangsalieren.

     

     

    DSGVO - das Ende der personenbezogenen Werbung?

     

    Einen gewissen Spielraum für personenbezogene Werbung bietet der Aspekt des „berechtigten Interesses“, worauf sich viele  Werbemaßnahmen wohl künftig stützen werden. Somit ist kein Ende der individuellen Werbung zu erwarten. 

    Des Weiteren gibt es die „informierte Einwilligung“. Firmen werden den Kunden die Herausgabe und Nutzung der eigenen Daten schmackhaft machen und diese somit weiter verwenden können. Ein Beispiel hierfür ist unter anderem Facebook.

     

    Wünschen Sie weitere Informationen oder eine rechtliche Beratung um bezüglich der neuen Datenschutzgrundverordnung auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Experten! 

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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