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Erste Group Bank AG: Rahmenprogramm für Transaktionen eigener Aktien - Übertragung an Mitarbeiter u/o an Erste-Mitarbeiter-Privatstiftung - Seite 2
Details zum Veräußerungsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 17. Mai 2017
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 18. Mai 2017 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs. 7 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Veräußerungsprogramms eigener Aktien: 1. Juni 2018 bis 16. Mai 2022
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 300.000 Stück
Anteil der zu veräußernden Aktien am Grundkapital: 0,07%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.
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7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: über die Börse und außerbörslich
8. Allfällige Auswirkungen des Veräußerungsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, lei-tende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit
ihr verbundenen Un-ternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits
eingeräumt hat:
0 (Null)
Details zum Erwerbsprogramm
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 17. Mai 2017
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: Veröffentlichung am 18. Mai 2017 über elektronisch betriebene Informationsverbreitungssysteme gemäß § 119 Abs 7 BörseG
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Erwerbsprogramms eigener Aktien: 1. Juni 2018 bis 16. November 2019
4. Aktiengattung: auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien (Stammaktien) an der Erste Group Bank AG
5. Maximales Volumen: In Summe bis zu 300.000 Stück
Anteil der zu erwerbenden Aktien am Grundkapital: 0,07%
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Preis je Aktie: Der Gegenwert je Aktie darf die Untergrenze von zwei Euro nicht unterschreiten und die Obergrenze von 120 Euro nicht überschreiten.
7. Art und Zweck des Erwerbs eigener Aktien: über die Börse und außerbörslich
8. Allfällige Auswirkungen des Erwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Erste Group Bank AG-Aktien: keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Un-ternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits
eingeräumt hat:
0 (Null)
Änderungen des Veräußerungs- oder Erwerbsprogramms sowie die durchgeführten Transaktionen werden gemäß den Bestimmungen des BörseG und der VeröffentlichungsVO 2018 auf der Homepage der Erste Group Bank AG unter http://www.erstegroup.com/de/Investoren veröffentlicht.
Von diesem Beschluss ist ein allfälliger Handel in Aktien an der Erste Group Bank AG im Rahmen des Wertpapierhandels (Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG) nicht betroffen.
(Ende)
Aussender: Erste Group Bank AG
Adresse: Am Belvedere 1, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer / Gerald Krames
Tel.: +43 (0)5 0100 - 17326
E-Mail: thomas.sommerauer@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Bucharest Stock Exchange, Prague Stock Exchange
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180525031 ]