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    SeniVita Sozial gGmbH  2295  0 Kommentare Zinszahlung für Genussscheine fällt in 2017 vorerst aus – Kurs fällt auf 60%


    Paukenschlag! Die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) meldet am Freitagabend Probleme bei der Feststellung des Jahresabschlusses, der sich aufgrund von offenen Fragen bezüglich der Bewertung der Beteiligungen und Finanzanlagen hinsichtlich der 100%-Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) verschieben wird.

    Nach dem aktuellen Erkenntnisstand muss voraussichtlich die Zahlung der Vergütung auf die Genussrechte und Genussscheine, deren Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2017 ist, aufgrund eines möglichen, nicht liquiditätswirksamen Abschreibungsbedarfs sogar ausgesetzt werden. Die variable Verzinsung in Höhe von 1% kann endgültig entfallen, in Höhe der Grundverzinsung von 7% kann ein Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren entstehen, meldet SeniVita.

    Genussschein-Kurs rauscht ab

    Die Geschäftsführung der SVS setzt nach eigenen Angaben derzeit in Abstimmung mit Gutachtern und dem Jahresabschlussprüfer alles daran, um die offenen Bewertungsfragen schnellstmöglich zu klären. Derzeit laufen auch Gespräche mit potentiellen Partnern mit dem Ziel, der SSC in Zukunft eine stärkere Wachstumsdynamik zu ermöglichen, indem das Konzept der AltenPflege 5.0 auf weitere Einrichtungen übertragen wird.

    GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird jährlich mit 7,00 Prozent fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019. Nach der aktuellen Meldung fiel der Kurs des SeniVita-Genussscheines von 90% auf derzeit 60% (Stand: 28.05.2018).

    INFO: Die für 2016 noch ausstehende Nachzahlung der Genussrechts- und Genussscheinvergütung in Höhe von 2 Prozent auf das investierte Kapital wird dagegen wie vorgesehen zum 27. Mai 2018 erfolgen.

    Gewinn von 0,9 Millionen Euro

    Im operativen Bereich verzeichnete die SeniVita für 2017 übrigens ein positives Ergebnis. Aus dem Betrieb von drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche und als Eigentümer von Pflegeimmobilien erzielte die gemeinnützige Gesellschaft 2017 ein Ergebnis nach Steuern (ohne Genussrechts- und Genussscheinvergütung) in Höhe von 0,9 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2018 belief es sich nach vorläufigen Zahlen auf 2,2 Millionen Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro), davon 1,9 Millionen Euro aus einem Immobilienverkauf. Damit wäre auch bei aktueller Worstcase-Betrachtung eine mögliche Verlustteilnahme bereits aufgeholt.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: pixabay.com

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    SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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