Kriminalität
Was tut eine Behörde mit beschlagnahmten Kryptowährungen?
Wie Der Tagesspiegel berichtet, hatten vor einem Jahr die Fahnder vom "CyberCrimeCompetenceCenter“ des LKA Sachsen und der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ die Betreiber des Portals LuL.to. Es wurden seinerzeit auch Kryptowährungen beschlagnahmt, die nun für circa 12 Millionen Euro veräußert wurden.
Auf der illegalen Online-Plattform "Lesen und Lauschen" wurden mehr als 200.000 E-Books und Hörbücher gegen Bezahlung angeboten. Die Seite hatte circa 30.000 Nutzer. Im Juni 2017 ging man gegen die Seitenbetreiber vor und fand in diesem Zusammenhang erhebliche Bestände an Kryptowährungen. Diese wurde nun über verschiedene Börsen in circa 1.600 Einzeltransaktionen veräußert, was erhebliche Gebühren verursacht haben dürfte. Trotzdem beläuft sich der Verkaufserlös auf 12 Millionen Euro - es handelte sich um 1312 Bitcoins, 1399 Bitcoin Cash, 1312 Bitcoin Gold und 220 Ether.
Die Transaktionen liefen von 20. Februar bis Ende April 2018. In diesem Zeitraum durchwanderten die Kryptowährungen eher dunkle Täler, denn am 6. April kostete ein Bitcoin nur 6.634 Dollar, während am 17. Dezember 2017 die 19.000 Dollar-Marke durchstoßen wurde. "Die aktuelle Kursentwicklung spielte aber keine Rolle", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Goger.
Kryptowährungen werden teilweise im großen Stil für illegale Transaktionen genutzt. Viele Krimielle setzen auf Bitcoin & Co, um ihre Spuren zu verwischen. Obowhl im Fall von LuL.to die Ermittlungen weiter andauern, wurden "die beschlagnahmten Bitcoins im Rahmen einer so genannten Notveräußerung durch die Landesjustizkasse Bayern verkauft.", so der Tagesspiegel. Und weiter heißt es:
"Da alle Kryptowährungen dem Risiko hoher Kursschwankungen bis hin zum Totalverlust ausgesetzt sind, wurde durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern eine Notveräußerung angeordnet", erklären die Staatsanwälte.
In diesem Fall hatten die Angeklagten mit den Ermittlern koopertiert, weshalb man Zugriff auf die Kryptowährungen bekommen konnte. Dies ist eher unüblich, denn Kryptowährungen werden auf verschlüsselten Speichermedien aufbewahrt. Was mit dem Verkaufserlös am Prozessende passieren wird, ist bislang unklar und vermutlich vom Ausgang des Verfahrens abhängig.
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