ALBIS Leasing AG
Gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds der ALBIS Leasing AG
Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Eberhard Köbe, Hamburg, bis zur nächsten Hauptversammlung, in der die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erfolgen kann, nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG wegen einer seit 28.02.2018 bestehenden Unterbesetzung zum Mitglied des Aufsichtsrats der ALBIS Leasing AG bestellt. Das Amtsgericht folgt damit dem Vorschlag, den der Aufsichtsrat bereits der am 11.07.2018 stattfindenden Hauptversammlung unterbreitet hat. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 04.06.2018 sind Herr Dr. Rolf Aschermann als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Horst Zündorf als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bestätigt worden. |
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Emittent/Herausgeber: ALBIS Leasing AG
Schlagwort(e): Finanzen
05.06.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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692317 05.06.2018
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