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     932  0 Kommentare „GEWA ist kein ’normaler‘ Insolvenzfall“ – Exklusiv-Interview mit Gläubiger-Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen - Seite 4

    MzS: Es ist von unschätzbarem Vorteil, wenn die Bieter mit jemanden verhandeln können, der auch entscheiden kann. Die Gläubigerversammlungen bezwecken daher, mir als gemeinsamen Vertreter der Gläubiger größtmögliche Flexibilität bei den Verhandlungen mit den Bietern zu geben. Formell verhandeln die Bieter natürlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser hat bereits jetzt von Gesetz wegen alle Möglichkeiten, die Masse bestmöglich zu verwerten. Allerdings sind ihm die Hände gebunden, da die grundbuchliche Sicherung der Gläubiger insolvenzfest ist. Deswegen braucht er eine Zustimmung für die Verwertung von mir als dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger. Wenn die Beschlussvorschläge angenommen werden, kann ich auf die jeweilige Situation angemessen reagieren.

    „Der Beirat ist das Gegengewicht zu den Ermächtigungen“

    Anleihen Finder: Sie sprechen den Adhoc-Beirat an. Was soll dieser bezwecken?

    MzS: Die mir durch die Beschlussvorlagen zuerkannten Ermächtigungen übertragen mir vor allem eine entsprechende Verantwortung. Denn ich muss entscheiden, ob ein Verwertung zu den angebotenen Preisen angemessen ist oder ob u.U. das Risiko genommen werden soll, weiter zu verhandeln. Bei solch weitreichenden Entscheidungen ist es gut, wenn man sich mit einem Beirat aus dem Gläubigerkreis besprechen kann. Insofern ist dieser Beirat sozusagen das Gegengewicht zu den Ermächtigungen.

    Anleihen Finder: Welche Fristen müssen die Anleger zur Teilnahme  an den AGVs einhalten? Können sich Anleger bei einer möglichen Präsenzveranstaltung mit eigenen Vorschlägen einbringen?

    MzS: Die Fristen sind in dem Einladungsschreiben genau aufgeführt. Für die Abstimmung ohne Versammlung muss der Gläubiger zwischen 09. und 11. Juli seine Stimme abgeben. Muss doch noch eine Präsenzveranstaltung stattfinden, dann muss der Gläubiger sich rechtzeitig, das heißt bis zum 17. Juli 2018 anmelden. Die Versammlung findet ggf. am 20. Juli statt.

    Der Anleger kann grundsätzlich eigene Vorschläge einbringen. Er muss allerdings auf die Formalien achten. Neue Gegenstände kann er nur zu Entscheidung stellen, wenn er wenigsten 5% des Nennwerts repräsentiert. In jedem Fall muss für eine rechtzeitige Veröffentlichung gesorgt werden.

    „Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Tower eine Ruine bleibt“

    Anleihen Finder: Wie optimistisch sind Sie, dass der Tower keine Bau-Ruine bleiben wird?

    MzS: Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Tower eine Ruine bleibt. Das Gebäude hat eine herausragende Architektur und hat das Zeug zu einem „landmark Building“. Ich gehe davon aus, dass es deswegen für jeden Immobilienentwickler höchst interessant ist.

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    Anleihen Finder
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    Verfasst von Anleihen Finder
    „GEWA ist kein ’normaler‘ Insolvenzfall“ – Exklusiv-Interview mit Gläubiger-Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen - Seite 4 Die Insolvenznachricht beim GEWA-Tower-Projekt kam seinerzeit im November 2016 für viele Anleger und Experten äußerst überraschend. Was ist nun – 19 Monate nach der Insolvenzmeldung – der aktuelle Stand der Dinge im „Fall GEWA“? Die …

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