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     932  0 Kommentare „GEWA ist kein ’normaler‘ Insolvenzfall“ – Exklusiv-Interview mit Gläubiger-Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen - Seite 3

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    Anleihen Finder: Welche Forderungen stellen Sie an die Bauherren Mark und Michael Warbanoff sowie die Baufirma Baresel?

    MzS: Hier möchte ich aus taktischen Gründen zur Zeit nichts sagen. Nur so viel: der vorläufige Insolvenzverwalter hat ein umfangreiches Gutachten angefertigt und er befindet sich in fruchtbaren Gesprächen.

    Anleihen Finder: Den Investoren geht es natürlich um ihr eingesetztes Geld – auf welche Rückzahlungsquote dürfen die Gläubiger – Stand jetzt – hoffen? Was scheint derzeit realistisch?

    MzS: Darf ich das sagen? Es hat immerhin kapitalmarktrechtliche Bedeutung, wenn ich hier eine Prognose abgebe. Aus meinen diversen Rundschreiben und auch hier in diesem Interview habe ich aber immer wieder die Zahlen genannt, die im Raume standen und stehen. Rechnen muss dann jeder schon selber.

    „Sehr konstruktiv mitwirkender Anlegerkreis“

    Anleihen Finder: Wie reagieren die Anleger bislang?

    MzS: Ich muss sagen, dass es einen sehr konstruktiv mitwirkenden Anlegerkreis gibt. Dafür bin ich sehr dankbar. Den Stil hat insbesondere Herr Friedrich von der KfM AG geprägt. Jeder Anleger, der sich mit der Situation befasst, weiß im Grunde Bescheid. Er weiß, dass er grundbuchlich gesichert ist und dass der gesamte Verkaufserlös erstrangig den Anleihegläubigern zusteht, sieht man von der Unsicherheit in Bezug auf die nachrangige Bauhandwerkersicherungshypothek ab. Insofern stelle ich ein hohes Maß an rationalem Verständnis für die Situation fest. Es geht in den Gesprächen deswegen nur darum, ob der Weg, den der vorläufige Insolvenzverwalter beschreitet, der Richtige ist. Ich stelle fest, dass auch hier ein hohes Maß an Zustimmung herrscht.

    „Es ist kein ’normaler‘ Insolvenzfall“

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    Anleihen Finder: Würden Sie den „Fall GEWA“ aus ihrer Erfahrung als einen „normalen“ Insolvenzfall bezeichnen? Wenn nein, warum nicht?

    MzS: Es ist kein „normaler“ Insolvenzfall. Ein „normaler“ Insolvenzfall ist davon geprägt, dass eine Vielzahl von Gläubigern Forderungen stellen und dass u.U. eine Produktion weiter laufen sollte. Im Falle Gewa ist ein Bau unterbrochen und es gibt keine weiteren Großgläubiger, wie etwa eine Bank.

    Anleihen Finder: Für Juli sind gleich zwei Gläubigerversammlungen terminiert – eine erste Abstimmung ohne Versammlung vom 09. bis 11. Juli sowie bereits eine mögliche zweite Ersatzversammlung (Präsenzversammlung in Fellbach) am 20. Juli, falls bei der ersten Abstimmung das Quorum verfehlt werden sollte. Über was genau sollen die Anleihegläubiger dort abstimmen?

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