Dieselgate / Abgas-Skandal: Händler muss Audi trotz Software-Update zurücknehmen
Ein weiterer Sieg für Diesel-Besitzer vor Gericht: Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler einen Audi Diesel zurücknehmen muss - obwohl ein Software Update gemacht wurde. Der Fall zeigt, wie sich Besitzer von VW, Audi und Co. gegen Wertverlust und Fahrverbote wehren können.
Das Besondere an diesem Fall: Das Gericht dreht die Beweislast um. Nicht der Besitzer des Autos, muss nachweisen, dass sein Fahrzeug fehlerhaft ist. Statt dessen muss der Händler nachweisen, dass das Auto keine Fehler aufweist.
In dem Verfahren (Az. 18 U 134/17) meinen die Richter: Ein Verbraucher kann auch dann noch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Software-Update für die Motorensteuerung bereits bei dem Fahrzeug durchgeführt wurde. Der Verkäufer müsse nachweisen, dass das Auto nach dem Update keine Mängel aufweise, so das OLG Köln.
In dem Fall geht es um einen vom Abgas-Skandal betroffenen Audi A4 Diesel, der 2015 bei einem Vertragshändler erworben wurde. 2016 hatte das Fahrzeug ein Software-Update erhalten. Kurz darauf trat der Besitzer vom Kaufvertrag zurück. Er bemängelte, dass sich durch den Eingriff die Leistung des Autos verschlechtert und der Verbrauch erhöht habe.
Das Autohaus lehnte die Rücknahme des Autos ab – daraufhin klagte der Verbraucher. Mit Erfolg – denn es dürfte nur schwer nachzuweisen sein, dass durch das Software-Update keine weiteren Verschlechterungen eingetreten sind. Dazu soll nun ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Unter dem Strich zeigt das Verfahren vor dem OLG Köln, dass Besitzer von manipulierten Diesel-Autos gute Chancen haben, die Rückgabe ihres Autos zu erzwingen. Neben den Gewährleistungsansprüchen (wie im geschilderten Fall) kann auch der Widerruf eines fehlerhaften Kredit- oder Leasingvertrags zu diesem Ziel führen. Die Interessengemeinschaft Widerruf hat festgestellt, dass die Mehrzahl der Kfz-Finanzierungsverträge Formfehler aufweist und daher auch Jahre nach Abschluss noch widerrufbar sind. Dieser Weg steht allen Autobesitzern offen – unabhängig davon, ob das Fahrzeug ein Diesel oder Benziner ist und ob es vom Hersteller manipuliert wurde.
Betroffene Verbraucher sollten daher im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung untersuchen lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen, um sich gegen Wertverlust und Fahrverbote zu schützen. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet diese Prüfung unter www.widerruf.info kostenlos und unverbindlich an. Im Zug dieser Prüfung erfahren Sie auch, wie die nächsten Schritte aussehen können und welche Kosten damit verbunden wären.
Die gute Nachricht: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Rechtsstreits. Für einige Bereiche (beispielsweise Kredit-Widerruf) ist sogar der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung noch möglich. Auch hierzu gibt das Team der IG Widerruf gerne Auskunft.