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    Zwei Jahre Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten  662  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe kritisiert massive Rechtsverstöße bei Apple, Hagebau, Kaufland und Co

    Berlin (ots) - Hunderttausende Tonnen Elektroschrott landen im
    Restmüll oder vergiften die Umwelt in Afrika, weil Landes- und
    Bundespolitik EU-Vorschriften und nationale Gesetze nicht durchsetzen

    - Testbesuche der DUH zur korrekten Umsetzung der Rücknahmepflicht
    von Elektroaltgeräten bei stationären Händlern ergaben systematische
    Gesetzesverstöße bei mehr als der Hälfte der untersuchten 52
    Geschäfte

    - DUH fordert konsequenten Vollzug durch die Bundesländer und
    Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen

    - Nichtumsetzung gesetzlicher Pflichten ist mitverantwortlich für
    die Nichterreichung verbindlicher Sammelquoten

    - Boykott des Handels zur Rücknahme von Elektrogeräten befördert
    den illegalen Export nach Afrika und dortige katastrophale
    Entsorgungspraktiken, wie der neue Film "Welcome to Sodom - dein
    Smartphone ist schon hier" aufdeckt

    - DUH wird gegen festgestellte Verstöße des Handels rechtlich
    vorgehen

    Seit dem 24.7.2016 verpflichtet das Elektro- und
    Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen unter bestimmten
    Voraussetzungen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und
    zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Allerdings
    boykottieren nach wie vor große Teile des Handels die
    Rücknahmeverpflichtung und setzen Regelungen überhaupt nicht oder nur
    ungenügend um. Dies zeigen Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe
    (DUH) im ersten Halbjahr 2018 in insgesamt 52 Filialen großer
    Handelsketten. Bei rund einem Drittel der stationären Händler konnten
    Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaligem Insistieren
    abgegeben werden. Unter anderem schnitten Filialen namhafter
    Unternehmen wie Apple, Hellweg, Sconto, Poco, Hagebau und Hornbach
    besonders schlecht ab. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche
    Mindeststandards umsetzen, erschweren die Rückgabe durch umständliche
    Anfragen beim Kundendienst oder versteckte Informationen.

    Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die
    Handelsunternehmen auf, die Gesetzesverstöße sofort zu beenden und
    Verbraucher aktiv und verständlich darüber aufzuklären, wie sie ihre
    alten Elektrogeräte zurückgeben können. Auch muss die Rückgabe
    einfach und verbraucherfreundlich gestaltet sein. Gesetzliches Ziel
    ist es, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für eine
    umweltgerechte Behandlung zu sammeln. Die Zahlen der Stiftung
    Elektro-Altgeräte Register zeigen, dass voraussichtlich nicht einmal
    die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für
    das Jahr 2016 erreicht wurde. Die DUH wird die Rücknahmepflicht im
    Handel weiterhin kontrollieren und gegen Gesetzesverstöße vorgehen.
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