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    DGAP-News  650  0 Kommentare MOLOGEN und ONCOLOGIE: Vereinbarung über weltweite Rechteübertragung und Entwicklungskooperation für MOLOGENs Hauptwirkstoff Lefitolimod - Seite 3




    Durch diese Transaktion sichert sich MOLOGEN den Großteil der nötigen Mittel, um die IMPALA-Studie abschließen zu können. Die übrigen Mittel werden durch weitere Kapitalmaßnahmen aufgebracht. MOLOGEN würde langfristig erhebliche Zahlungen für erreichte Entwicklungs- und Umsatzmeilensteine sowie Lizenzgebühren erhalten. Die Vereinbarung unterstützt die vollständige Finanzierung des Projekts bis zur geplanten Auswertung der IMPALA-Zulassungsstudie in 2020 in erheblichem Maß.


    Die Transaktion unterliegt noch der Zustimmung der Parteien in einem endgültigen Vertrag.


    Neben dem Abschluss der IMPALA-Studie bietet die gemeinsame Entwicklungsvereinbarung die Möglichkeit, das Potenzial von Lefitolimod in Kombination mit anderen immunonkologischen Medikamenten und in weiteren Indikationen außerhalb der Erhaltungstherapie bei Darmkrebs voll auszuschöpfen. Der Erfolg in zusätzlichen Indikationen würde in weiteren Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren und damit in erheblichen zusätzlichen Einnahmen für MOLOGEN resultieren.

    MOLOGEN stehen kurzfristige Zahlungen sowie Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren zu

    Als Gegenleistung für die globale Übertragung aller Rechte an Lefitolimod und die Erbringung von Entwicklungsleistungen würde MOLOGEN kurzfristige Zahlungen sowie Zahlungen beim Erreichen von Entwicklungs- und Umsatzmeilensteinen wie folgt erhalten:


    Zunächst würde MOLOGEN zur Finanzierung der Weiterentwicklung von Lefitolimod Leistungen in Höhe von insgesamt 23 Mio. EUR erhalten, aufgeschlüsselt in (1) eine erste Zahlung für die globalen Rechte in Höhe von 3 Mio. EUR, fällig bei Unterzeichnung des endgültigen Vertrags, (2) danach vierteljährliche Zahlungen entsprechend den budgetierten Ausgaben von MOLOGEN für das betreffende Quartal in einer Gesamthöhe von 7 Mio. EUR sowie (3) eine Zusage von ONCOLOGIE über einen Betrag von 9 Mio. EUR, mehrere klinische Studien durchzuführen, um das klinische Potenzial für Lefitolimod über die IMPALA-Indikation hinaus zu erweitern sowie (4) eine Zusage von ONCOLOGIE zur Investition von insgesamt 4 Mio. EUR in zwei zinslose Pflichtwandelanleihen mit fünf Jahren Laufzeit und einem Nennwert von jeweils 2 Mio. EUR. Diese Pflichtwandelanleihen werden von MOLOGEN ohne Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre an ONCOLOGIE ausgegeben und durch das bestehende Bedingte Kapital 2018 gemäß den Bedingungen von Artikel 3, Absatz 11 der Satzung besichert. Der anfängliche Wandlungspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs (Xetra) der letzten 10 Tage vor der Entscheidung der Gesellschaft zur Ausgabe der Pflichtwandelanleihen plus einer Prämie von 30 %. Die erste Pflichtwandelanleihe soll bis zum 31. August 2018 ausgegeben werden. Die zweite folgt bei der finalen Vertragsunterzeichnung. Die zweite Pflichtwandelanleihe würde bei der finalen Vertragsunterzeichnung ausgegeben werden.
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