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    Diesel-Abgasskandal  671  0 Kommentare
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    Abgasskandal-Spezial! – Ihre Fragen, unsere Antworten! Teil V

    Seit Monaten geistert dieses eine Thema durch sämtliche Medien, das Thema: Diesel-Abgasskandal! Dabei kann man schon mal den Überblick verlieren. Um Ihnen diesen zu verschaffen, gibt es unsere Reihe: Abgasskandal-Spezial!

     

    Heute im Blickfeld: Kundenrechte von Leasing- und Autokreditnehmern und Ihre Rechte gegenüber den Herstellern!

     

    Kundenrechte der Verbraucher 

     

    Welche Recht habe ich, wenn ich mein Fahrzeug mittels eines Autokredits bezahlt habe?

     

    Durch fehlerhafte Verträge haben Sie die Möglichkeit, sich die bereits gezahlte Kreditsummen abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erstatten zu lassen und Ihren Autokredit zu widerrufen. Wir stehen Ihnen in dieser Angelegenheit gerne zur Verfügung. 

     

    Lassen Sie dazu Ihre Daten kostenfrei bei uns prüfen!

     

    1. Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/

    2. Laden Sie Ihre Daten hoch! 

    3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!


    Aufgepasst! Ihre Ansprüche verjähren zum 31.12.2018!

     

    Wie Sie die Nutzungsentschädigung berechnen, finden Sie in Teil IIII unserer Reihe „Abgasskandal-Spezial“: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10791777-diesel-abgasskanda ...

     

    Worauf muss ich achten, wenn ich ein Schummel-Auto geleast habe? 

     

    Hier muss der Verbraucher ganz vorsichtig sein! In der Regel sind Sie dazu verpflichtet, Sachmängel unverzüglich zu melden. Wenn Sie dies versäumen, können Sie unter Umständen für den durch den Skandal entstandenen Wertverlust haftbar gemacht werden. Im Notfall sollten Sie einfach beim Leasinggeber direkt nachfragen, wie Sie sich zu verhalten haben. Fordern Sie dabei ruhig verbindliche Auskünfte, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn es schon zu spät dafür ist, könnten Sie auch diesen Vertrag auf mögliche Fehler prüfen und widerrufen lassen. 

     

    Wenn Sie ein Fahrzeug geleast haben, welches erst kürzlich in Verdacht der Manipulation geraten ist und noch nicht wissen, ob der Wagen betroffen ist, sollten Sie ebenfalls beim Leasinggeber nachfragen, wie Sie sich verhalten sollen. Die im Anschluss getätigten Anweisungen sollten Sie unbedingt befolgen, da Ihnen ansonsten eine mögliche Haftbarkeit droht. 

     

    Kann der Hersteller für den illegal hohen Stickoxidausstoß haftbar gemacht werden?

     

    Eine richtige Haftbarkeit ist nicht zu erwarten, allerdings werden wohl zahlreiche Bußgelder auf die Hersteller zukommen. Grund für diese Zahlungen ist die Täuschung, dass VW beispielsweise ein umweltfreundliches Unternehmen sei. In Wahrheit wurden die Grenzwerte jedoch deutlich überstiegen und dies mit Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt hier gezielt gegen Mitarbeiter von VW und Zulieferer Bosch. 

     

    Kann ich Schadensersatz vom Hersteller verlangen?

     

    Diese Frage ist noch nicht geklärt. Es gibt immer wieder zahlreiche Entscheidungen dafür, allerdings auch viele dagegen. Grundsätzlich gilt es zu beweisen, dass eine vorsätzliche Schädigung vorliegt. Dies wäre dann der Fall, wenn der Vorstand von der Manipulation gewusst und nichts dagegen unternommen hat. Zwar ist das naheliegend, aber noch nicht endgültig bewiesen. Zahlreiche Gerichte verlangen mittlerweile jedoch eine Aufklärung der Unternehmen, wer wann von der Manipulation wusste und sie absegnete beziehungsweise nicht unterband. 

     

    Somit wird es darauf ankommen, ob aufgeklärt werden kann, wer persönlich dafür verantwortlich ist. Dies wäre der Fall, wenn das Wissen vorlag und nichts unternommen wurde. Es bleibt spannend. 

     

    Wie viel könnte ich im Fall der Fälle denn verlangen? 

     

    Hier muss man zwischen dem großen und kleinen Schadensersatz unterscheiden. Unter dem großen Schadensersatz versteht man das Rückabwickeln des Kaufvertrags. Hierbei erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Das Auto müssen Sie jedoch abgeben. Der kleine Schadensersatz ist der Minderwert des vorliegenden Fahrzeugs gegenüber einem einwandfreien Wagen. Die Kosten für das erforderliche Gutachten tragen zunächst Sie. Das Auto könne Sie jedoch behalten. 

     

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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