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     1621  0 Kommentare Prozessfinanzierung: Neue Chance für VW-Aktionäre auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko

    Das Gerichtsverfahren, in dem Volkswagen-Aktionäre auf Schadensersatz wegen des Diesel-Skandals klagen, hat vor dem OLG Braunschweig begonnen. Betroffene Aktionäre können nun eine Entschädigung fordern, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Möglich macht das eine Prozessfinanzierung.

    Durch die Abgas-Manipulationen haben VW-Aktionäre viel Geld verloren. Als der Diesel-Skandal im September 2015 bekannt wurde, fielen die Volkswagen Stamm- und Vorzugsaktien um fast 50 Prozent. Nun klagen Anleger vor dem OLG Braunschweig auf Schadensersatz. Die Argumentation hinter der Klage: Das Management von Volkswagen hat schon lange vor der offiziellen Bekanntmachung von den Manipulationen gewusst – und es den Finanzmärkten verschwiegen.

    Spätestens ab Juni 2014 wusste die Unternehmensführung offenbar, dass die US-Behörden wegen der Abgasmanipulationen ermittelten. Das Management unterließ es jedoch, den Kapitalmarkt über diese Tatsache zu informieren. Da es sich dabei um eine kursrelevante Information handelte, verstieß der Vorstand gegen das Wertpapierhandelsgesetz und machte sich nach unserer Ansicht schadensersatzpflichtig. Dementsprechend haben Anleger beste Aussichten auf Schadensersatz, wenn sie zwischen Juni 2014 und September 2015 VW Stämme oder Vorzugsaktien gekauft und die Aktien bei Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18. September 2015 im Depot hatten.

    Deswegen bietet die Interessengemeinschaft Widerruf jetzt gemeinsam mit einer namhaften Kanzlei für Kapitalmarktrecht und einem Prozessfinanzierer erstmals die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen, ohne dass Anlegern dabei ein Kostenrisiko entsteht.

    Das Ganze läuft so: Der Prozessfinanzierer finanziert die Klagen der Anleger. Dem Aktionär entstehen also zunächst keine Kosten. Erst wenn ein Schadensersatz zugesprochen wird, erhält der Prozessfinanzierer davon ein Erfolgshonorar. Von dem gezahlten Schadensersatz erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent, der Rest geht an die Anleger. Gelingt wider Erwarten kein Erfolg, dann bleibt der Prozessfinanzierer auf den Kosten sitzen. Die Anleger haben zwar nichts gewonnen – aber auch nichts verloren.

    Folgende Voraussetzungen gibt es: Anleger müssen mindestens 100 VW-Stammaktien oder VW-Vorzüge nach dem 1. Juni 2014 erworben haben und müssen diese am 18. September 2015 – dem Zeitpunkt der Aufdeckung der Abgasaffäre – gehalten haben. Es ist egal, ob die Aktien danach verkauft wurden oder derzeit noch gehalten werden. Im Zuge der Klage wird der sogenannte Kursdifferenzschaden eingefordert. Das ist das Kursminus, das sich unmittelbar aus der Veröffentlichung der Abgasmanipulationen ergeben hat. Es beträgt 61,80 Euro je VW-Vorzugsaktie und 56,20 Euro je Stammaktie.

    Der Vorteil: Um diesen Schaden geltend zu machen, muss der Anleger weder das Verschulden von VW beweisen noch, dass er die Aktien nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Das macht die Durchsetzung des Schadensersatzes wesentlich leichter. Zudem kann dieser Schadensersatz unabhängig davon verlangt werden, wenn die Aktien noch gehalten werden (also der Schaden noch nicht realisiert ist) oder wenn der effektiv erlittene Schaden geringer ist als der Kursdifferenzschaden.

    Doch es gilt, die Verjährungsfrist zu beachten: Diese greift zum Jahresende 2018. Deshalb ist die Inanspruchnahme der Prozessfinanzierung nur bis November 2017 möglich. Anleger können sich unter www.widerruf.info an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden, um kostenlos prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Natürlich kann der Schadensersatz auch auf eigenes Risiko (also ohne Prozessfinanzierung) beansprucht werden. In einigen Fällen greift auch eine Rechtsschutzversicherung, die dem Anleger das Kostenrisiko abnimmt.

    Grundsätzlich kommt die Forderung nach Schadensersatz für die Besitzer mehrerer Wertpapiere in Frage: VW-Vorzugsaktien und Stammaktien, Porsche-Aktien, Anleihen, die von VW emittiert worden sind sowie Derivate auf Volkswagen. Besonders aussichtsreich ist eine Klage aber für Volkswagen-Aktionäre. Bei anderen Wertpapieren sollten Anleger nach Ansicht von Experten nur dann tätig werden, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

    Fazit: Eine Schadensersatzklage erscheint für VW-Aktionäre sehr aussichtsreich, wenn Sie die Papiere im passenden Zeitfenster erworben haben. Dazu sollten die Aktien nach dem 1. Juni 2014 gekauft und zum Stichtag 18. September 2015 gehalten worden sein. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch ohne Kostenrisiko mit Hilfe einer Prozessfinanzierung umsetzen.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Prozessfinanzierung: Neue Chance für VW-Aktionäre auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko Das Gerichtsverfahren, in dem Volkswagen-Aktionäre auf Schadensersatz wegen des Diesel-Skandals klagen, hat vor dem OLG Braunschweig begonnen. Betroffene Aktionäre können nun eine Entschädigung fordern, ohne ein Kostenrisiko einzugehen. Möglich macht das eine Prozessfinanzierung.

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