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     3067  0 Kommentare Diesel Skandal: Umtauschprämie als Witznummer - so wehren Sie sich richtig

    Von der Bundesregierung werden die Ergebnisse des Diesel-Gipfels als Erfolg gefeiert. Doch tatsächlich sind sie aus Sicht der Verbraucher eine Witznummer, die zudem noch viele Fragen offen lässt. Doch es gibt effektive Mittel, mit denen sich Autobesitzer wehren können.

    Insgesamt stellen sich die Maßnahmen der Bundesregierung als höchst unklar dar. Der erste Punkt, die Nachrüstung von Katalysatoren, wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet. Autohersteller wie BMW und Opel haben bereits angekündigt, nicht mitzumachen. Andere, wie VW, wollen zwar mitmachen, aber nur, wenn alle anderen sich auch beteiligen.

    Schlüsselfragen wie die Kostenübernahme und Garantien sind ebenfalls nicht beantwortet. Zudem bleibt unklar, wie die Hardware-Nachrüstung sich auf das Fahrverhalten und den Verbrauch der Fahrzeuge auswirkt. Und schließlich die vielleicht wichtigste Frage: Wird eine Hardware-Nachrüstung wirklich vor Fahrverboten schützen? Die Bundesregierung sagt, das sei ihr Ziel. Doch entscheiden werden darüber andere, nämlich lokale Gerichte. Und ob die mitspielen, scheint höchst fraglich.

    Bleibt der zweite Punkt, die sogenannte Kaufprämie oder Umtauschprämie. Zwischen 5.000 und 10.000 Euro wollen die Hersteller jenen als Nachlass gewähren, die einen alten Diesel in ein neues Auto tauschen. Klingt gut, dürfte sich bei näherer Betrachtung jedoch als Augenwischerei entpuppen. Denn auch hier sind zwei Fragen offen. Die erste: Auf welchen Preis soll diese Prämie angerechnet werden? Jeder, der schon einmal einen Neuwagen bei einem Händler gekauft hat, weiß, dass so gut wie immer erhebliche Rabatte auf den Listenpreis eines Autos geboten werden. In der Regel sind locker 10 bis 20 Prozent Rabatt drin. Im Internet findet man teilweise sogar Angebote mit 30 Prozent Nachlass.

    Rechnen die Hersteller also die Diesel-Umtauschprämie auf die Listenpreise der Fahrzeuge (wovon auszugehen ist), dann handelt es sich nur um einen Abschlag, den die Händler in der Praxis ohnehin schon gewähren. Bestenfalls bleibt ein geringer zusätzlicher Rabatt. Dafür können die Händler mit einer zusätzlichen Nachfrage für ihre Fahrzeuge rechnen. Sie sind also die eigentlichen Profiteure dieser Regelung.

    Die zweite Frage in Zusammenhang mit der Kaufprämie lautet: Welche Preise werden die Autohändler für die Inzahlungnahme der alten Diesel zahlen? Realistisch gesehen, können sie diese Autos kaum noch verkaufen - es sei denn ins (weniger Diesel-empfindliche) Ausland. Es ist daher zu erwarten, dass sie sehr niedrige Ankaufspreise bieten werden, die die Verbraucher auf erheblichen Verlusten aus der Dieselkrise sitzen lässt.

    Es ist daher nicht zu erkennen, wie Diesel-Besitzer von den vorgestellten Maßnahmen profitieren sollen. Vielmehr handelt es sich zumindest bei der Kaufprämie um eine verkappte Verkaufsförderungsmaßnahme für die Autoindustrie, die Diesel-Besitzer aller Voraussicht nach auf ihren Verlusten sitzen lässt.

    Dennoch gibt es wirksame Möglichkeiten für Verbraucher, sich gegen Wertverluste und Fahrverbote zu wehren. Die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass Schadensersatzklagen gegen den Hersteller in vielen Fällen aussichtsreich sind, wenn das Fahrzeug nachweislich manipuliert wurde.

    Wer sein Fahrzeug per Kredit oder Leasing gekauft hat, sollte zudem den Widerruf seiner Finanzierung prüfen lassen. Denn Formfehler in zahlreichen Vertragsunterlagen sorgen dafür, dass der Kredit- oder Leasingvertrag rückabgewickelt werden kann. Die Bank muss in diesen Fällen die gesamten bereits geleisteten Zahlungen an den Kunden erstatten. Die Restschuld erlischt.

    Unter dem Strich zeigt sich, dass private Diesel-Besitzer kaum von den Maßnahmen profitieren dürften, die die Bundesregierung erarbeitet hat. Wer sich wirksam gegen Wertverlust und Fahrverbote wehren will, muss selbst aktiv werden – und dazu in der Regel den Rechtsweg beschreiten.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel Skandal: Umtauschprämie als Witznummer - so wehren Sie sich richtig Von der Bundesregierung werden die Ergebnisse des Diesel-Gipfels als Erfolg gefeiert. Doch tatsächlich sind sie aus Sicht der Verbraucher eine Witznummer, die zudem noch viele Fragen offen lässt. Doch es gibt effektive Mittel, mit denen sich Autobesitzer wehren können.

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