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    DGAP-Adhoc  281  0 Kommentare VOLKSWAGEN AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung





    DGAP-Ad-hoc: VOLKSWAGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    VOLKSWAGEN AG: Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung


    16.10.2018 / 10:41 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung
    • Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG in Höhe von EUR 800 Mio. ahndet Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen

    • Weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns damit abschließend beendet

    • Bußgeld wird sich unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis der Volkswagen AG entsprechend reduzieren


    Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Die Audi AG hat den Bußgeldbescheid akzeptiert. Durch den Erlass des Bußgeldbescheids wird nach dem von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns abschließend beendet. Da die AUDI AG als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen wird, wird sich das Bußgeld unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2018 entsprechend reduzieren.








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