Widerruf Autokredit
Neues Urteil zum Widerruf-Autokredit: Mercedes-Benz Bank zur Rücknahme verurteilt!
Es gab deutschlandweit bereits zahlreiche Urteil, die die Banken zur Rücknahme der finanzierten Autos verpflichteten. Das aktuelle Urteil besitzt jedoch dadurch eine besondere Brisanz, dass vor dem Heimgericht in Stuttgart gegen die Mercedes-Benz Bank geurteilt wurde. Mehr dazu und wie auch Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können, finden Sie nun bei uns!
Urteil mit Signalwirkung
Das aktuelle Hammer-Urteil des Landgerichtes dürfte jeden Verbraucher freuen. Durch diese Entscheidung dürfte der Betroffene noch bessere Aussichten auf Erfolg bei der Rückabwicklung des Autokredits haben. Dass jetzt selbst das Heimgericht des Daimler Konzerns gegen die beheimatete Bank urteilt, sagt einiges aus und dürfte die Gerichte auch deutschlandweit beeinflussen.
Grund für den Widerruf war wie üblich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Verträgen. Durch diese Fehler haben Kunden, unabhängig von der Marke oder Art des Autos, die Chance ihren Finanzierungsvertrag zu widerrufen.
Nach einer erfolgreichen Rückabwicklung erhalten Sie die bereits gezahlte Summe abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Missverständliche Formulierung im Darlehensvertrag
In dem konkreten Fall kam es zu zwei widersprüchlichen Formulierungen in dem Finanzierungsvertrag des Kunden. Zunächst hieß es, dass der Kreditnehmer „für einen Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins“ zahlen soll. Vereinbart wurde ein Sollzins von 4,17 Prozent. Später im Vertrag hieß es: „für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.“ Da diese zwei Widersprüche dazu führen, dass der Kunde nicht genau wissen kann, wie er vorzugehen hat, kann der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Schlussendlich muss die Bank den Wagen zurücknehmen und die Raten plus Anzahlung zurückerstatten.
Einige Verbraucher lassen sich von der zu zahlenden Nutzungsentschädigung abschrecken, was jedoch unbegründet ist, da diese deutlich geringer ausfällt, als der Wertverlust, der in der Zwischenzeit durch die Nutzung entstanden ist. Wenn man das Fahrzeug also als gebraucht verkaufen möchte, muss mit einem größeren Verlust gerechnet werden.
Auch Verbraucher andere Marken profitieren von dem Urteil
Dass das Landgericht aus Stuttgart so urteilte, dürfen besonders die Mercedes-Kunden freuen. Doch auch alle anderen Verbraucher können das Urteil positiv zur Kenntnis nehmen, da nahezu alle Marken diesen Fehler begangen haben.
Wenn auch Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten, können Sie dies kostenfrei bei uns tun!
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Bei weiteren Fragen zum Thema Diesel-Fahrverbote, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.