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    Widerruf Autokredit  1244  0 Kommentare
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    Neues Urteil zum Widerruf-Autokredit: Mercedes-Benz Bank zur Rücknahme verurteilt!

    Es gab deutschlandweit bereits zahlreiche Urteil, die die Banken zur Rücknahme der finanzierten Autos verpflichteten. Das aktuelle Urteil besitzt jedoch dadurch eine besondere Brisanz, dass vor dem Heimgericht in Stuttgart gegen die Mercedes-Benz Bank geurteilt wurde. Mehr dazu und wie auch Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können, finden Sie nun bei uns!

     

    Urteil mit Signalwirkung

     

    Das aktuelle Hammer-Urteil des Landgerichtes dürfte jeden Verbraucher freuen. Durch diese Entscheidung dürfte der Betroffene noch bessere Aussichten auf Erfolg bei der Rückabwicklung des Autokredits haben. Dass jetzt selbst das Heimgericht des Daimler Konzerns gegen die beheimatete Bank urteilt, sagt einiges aus und dürfte die Gerichte auch deutschlandweit beeinflussen.

     

    Grund für den Widerruf war wie üblich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Verträgen. Durch diese Fehler haben Kunden, unabhängig von der Marke oder Art des Autos, die Chance ihren Finanzierungsvertrag zu widerrufen.

     

    Nach einer erfolgreichen Rückabwicklung erhalten Sie die bereits gezahlte Summe abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

     

    Missverständliche Formulierung im Darlehensvertrag

     

    In dem konkreten Fall kam es zu zwei widersprüchlichen Formulierungen in dem Finanzierungsvertrag des Kunden. Zunächst hieß es, dass der Kreditnehmer „für einen Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins“ zahlen soll. Vereinbart wurde ein Sollzins von 4,17 Prozent. Später im Vertrag hieß es: „für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.“ Da diese zwei Widersprüche dazu führen, dass der Kunde nicht genau wissen kann, wie er vorzugehen hat, kann der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Schlussendlich muss die Bank den Wagen zurücknehmen und die Raten plus Anzahlung zurückerstatten.

     

    Einige Verbraucher lassen sich von der zu zahlenden Nutzungsentschädigung abschrecken, was jedoch unbegründet ist, da diese deutlich geringer ausfällt, als der Wertverlust, der in der Zwischenzeit durch die Nutzung entstanden ist. Wenn man das Fahrzeug also als gebraucht verkaufen möchte, muss mit einem größeren Verlust gerechnet werden.

     

    Auch Verbraucher andere Marken profitieren von dem Urteil

     

    Dass das Landgericht aus Stuttgart so urteilte, dürfen besonders die Mercedes-Kunden freuen. Doch auch alle anderen Verbraucher können das Urteil positiv zur Kenntnis nehmen, da nahezu alle Marken diesen Fehler begangen haben.

     

    Wenn auch Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen möchten, können Sie dies kostenfrei bei uns tun!

     

    1. Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/ (inkl. Informationsvideo)
    2. Laden Sie Ihre Daten hoch!
    3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema Diesel-Fahrverbote, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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