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    Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Europäischem Gerichtshof und BGH gegen Autokonzern  240  0 Kommentare Werbevideos für Pkw auf YouTube müssen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch enthalten

    Berlin (ots) - Vier Jahre dauerte die rechtliche Klärung über die
    Kraftstoffverbrauchs-Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos auf
    YouTube: Automobilkonzerne müssen in den zu Werbezwecken
    unterhaltenen Video-Kanälen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und
    Kraftstoffverbrauch machen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
    kritisiert scharf das "konspirative Wegschauen" der eigentlich für
    die Kontrolle der Autokonzerne zuständigen Landesbehörden - DUH
    kündigt konsequente Kontrolle der Einhaltung dieser umweltbezogenen
    Verbraucherschutzvorschrift bei allen auf sozialen Medien werbenden
    Autokonzernen an

    Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine wichtige
    Grundsatzentscheidung für den Verbraucherschutz erwirkt. Die DUH
    stritt mit Peugeot seit 2014 vor Gericht wegen fehlender Angaben zum
    Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in einem Werbevideo auf dem
    YouTube-Kanal des Automobilherstellers. In dem Video wurde das 270 PS
    starke und spritdurstige Peugeot-Modell RCZ R Experience mit einer
    Beschleunigung "5,9 s" beworben, jedoch ohne dass Angaben zum
    Energieverbrauch gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
    (Pkw-EnVKV) erfolgten.

    Der BGH urteilte abschließend und verfasste aufgrund der
    Bedeutsamkeit der Entscheidung den amtlichen Leitsatz: "Wird mit
    einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue
    Personenkraftwagen geworben, sind (...) Angaben über den offiziellen
    Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen
    der beworbenen Modelle zu machen."

    Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wenn
    Autokonzerne gegen umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften
    verstoßen, schaut der Rechtsstaat konspirativ weg. Über vier Jahre
    musste die DUH erneut bis zum Europäischen Gerichtshof und dem
    Bundesgerichtshof die Einhaltung einer der entscheidenden
    Vorschriften für den europäischen Klimaschutz erzwingen. Ohne jede
    Hilfe durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Was muss noch
    passieren, damit die Regierungspolitiker ihr eheähnliches Verhältnis
    zur Autoindustrie beenden und Recht und Gesetz auch gegenüber der
    mächtigsten Wirtschaftsbranche in Deutschland durchsetzen?"

    Nach jahrelangem Rechtsstreit sieht die DUH mit den Entscheidungen
    des EuGH und des BGH europaweit die Verbraucherrechte erneut
    gestärkt. YouTube steht für eine Vielzahl von Video-Werbekanälen für
    die Wirtschaft, in denen bisher insbesondere durch Autokonzerne
    umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften ignoriert wurden. "Auch
    wenn sie es durch die Behörden anders gewohnt sind: Autokonzerne
    müssen sich an geltendes Recht halten und den Anforderungen der
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    Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Europäischem Gerichtshof und BGH gegen Autokonzern Werbevideos für Pkw auf YouTube müssen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch enthalten Vier Jahre dauerte die rechtliche Klärung über die Kraftstoffverbrauchs-Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos auf YouTube: Automobilkonzerne müssen in den zu Werbezwecken unterhaltenen Video-Kanälen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und …

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