Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Europäischem Gerichtshof und BGH gegen Autokonzern
Werbevideos für Pkw auf YouTube müssen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch enthalten
Berlin (ots) - Vier Jahre dauerte die rechtliche Klärung über die
Kraftstoffverbrauchs-Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos auf
YouTube: Automobilkonzerne müssen in den zu Werbezwecken
unterhaltenen Video-Kanälen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und
Kraftstoffverbrauch machen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
kritisiert scharf das "konspirative Wegschauen" der eigentlich für
die Kontrolle der Autokonzerne zuständigen Landesbehörden - DUH
kündigt konsequente Kontrolle der Einhaltung dieser umweltbezogenen
Verbraucherschutzvorschrift bei allen auf sozialen Medien werbenden
Autokonzernen an
Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine wichtige
Grundsatzentscheidung für den Verbraucherschutz erwirkt. Die DUH
stritt mit Peugeot seit 2014 vor Gericht wegen fehlender Angaben zum
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in einem Werbevideo auf dem
YouTube-Kanal des Automobilherstellers. In dem Video wurde das 270 PS
starke und spritdurstige Peugeot-Modell RCZ R Experience mit einer
Beschleunigung "5,9 s" beworben, jedoch ohne dass Angaben zum
Energieverbrauch gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV) erfolgten.
Kraftstoffverbrauchs-Kennzeichnungspflicht von Pkw-Werbevideos auf
YouTube: Automobilkonzerne müssen in den zu Werbezwecken
unterhaltenen Video-Kanälen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und
Kraftstoffverbrauch machen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
kritisiert scharf das "konspirative Wegschauen" der eigentlich für
die Kontrolle der Autokonzerne zuständigen Landesbehörden - DUH
kündigt konsequente Kontrolle der Einhaltung dieser umweltbezogenen
Verbraucherschutzvorschrift bei allen auf sozialen Medien werbenden
Autokonzernen an
Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine wichtige
Grundsatzentscheidung für den Verbraucherschutz erwirkt. Die DUH
stritt mit Peugeot seit 2014 vor Gericht wegen fehlender Angaben zum
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in einem Werbevideo auf dem
YouTube-Kanal des Automobilherstellers. In dem Video wurde das 270 PS
starke und spritdurstige Peugeot-Modell RCZ R Experience mit einer
Beschleunigung "5,9 s" beworben, jedoch ohne dass Angaben zum
Energieverbrauch gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
(Pkw-EnVKV) erfolgten.
Der BGH urteilte abschließend und verfasste aufgrund der
Bedeutsamkeit der Entscheidung den amtlichen Leitsatz: "Wird mit
einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue
Personenkraftwagen geworben, sind (...) Angaben über den offiziellen
Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen
der beworbenen Modelle zu machen."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wenn
Autokonzerne gegen umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften
verstoßen, schaut der Rechtsstaat konspirativ weg. Über vier Jahre
musste die DUH erneut bis zum Europäischen Gerichtshof und dem
Bundesgerichtshof die Einhaltung einer der entscheidenden
Vorschriften für den europäischen Klimaschutz erzwingen. Ohne jede
Hilfe durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Was muss noch
passieren, damit die Regierungspolitiker ihr eheähnliches Verhältnis
zur Autoindustrie beenden und Recht und Gesetz auch gegenüber der
mächtigsten Wirtschaftsbranche in Deutschland durchsetzen?"
Nach jahrelangem Rechtsstreit sieht die DUH mit den Entscheidungen
des EuGH und des BGH europaweit die Verbraucherrechte erneut
gestärkt. YouTube steht für eine Vielzahl von Video-Werbekanälen für
die Wirtschaft, in denen bisher insbesondere durch Autokonzerne
umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften ignoriert wurden. "Auch
wenn sie es durch die Behörden anders gewohnt sind: Autokonzerne
müssen sich an geltendes Recht halten und den Anforderungen der
Bedeutsamkeit der Entscheidung den amtlichen Leitsatz: "Wird mit
einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue
Personenkraftwagen geworben, sind (...) Angaben über den offiziellen
Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen
der beworbenen Modelle zu machen."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wenn
Autokonzerne gegen umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften
verstoßen, schaut der Rechtsstaat konspirativ weg. Über vier Jahre
musste die DUH erneut bis zum Europäischen Gerichtshof und dem
Bundesgerichtshof die Einhaltung einer der entscheidenden
Vorschriften für den europäischen Klimaschutz erzwingen. Ohne jede
Hilfe durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Was muss noch
passieren, damit die Regierungspolitiker ihr eheähnliches Verhältnis
zur Autoindustrie beenden und Recht und Gesetz auch gegenüber der
mächtigsten Wirtschaftsbranche in Deutschland durchsetzen?"
Nach jahrelangem Rechtsstreit sieht die DUH mit den Entscheidungen
des EuGH und des BGH europaweit die Verbraucherrechte erneut
gestärkt. YouTube steht für eine Vielzahl von Video-Werbekanälen für
die Wirtschaft, in denen bisher insbesondere durch Autokonzerne
umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften ignoriert wurden. "Auch
wenn sie es durch die Behörden anders gewohnt sind: Autokonzerne
müssen sich an geltendes Recht halten und den Anforderungen der