Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Europäischem Gerichtshof und BGH gegen Autokonzern
Werbevideos für Pkw auf YouTube müssen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch enthalten - Seite 2
Pkw-EnVKV nachkommen. Es kann nicht sein, dass spritschluckende
Klimaschleudern als solche nicht kenntlich gemacht werden", so Resch.
Die Pkw-EnVKV ist eine der vier Säulen der Klimaschutzpolitik und
soll Verbraucher über die Klimagas-Emissionen und den Spritverbrauch
von Pkw-Neuwagen informieren und vor allem dazu führen, dass
besonders klimaschädliche bzw. schmutzige Fahrzeuge vom Markt
verschwinden. Sie schafft Anreize für Hersteller und Händler, auf
weniger klimaschädliche Fahrzeuge zu setzen. Wichtige
Voraussetzungen, um die Klimaziele der EU und Deutschlands doch noch
zu erreichen, sind ein Umdenken der Automobilbranche und transparente
Informationen für Verbraucher, die diese in die Lage versetzen, die
richtigen Kaufentscheidungen zu treffen und sich für sparsame
Fahrzeuge mit niedrigen CO2-Emissionen zu entscheiden.
Peugeot wandte in dem Rechtsstreit mit der DUH seinerzeit ein,
sein YouTube-Kanal sei ein "audiovisueller Mediendienst" und falle
daher unter eine Ausnahmeregelung der Pkw-EnVKV. Danach dürften sie,
so Peugeots aberwitzige Argumentation, bei Werbespots in Hörfunk und
audiovisuellen Mediendiensten wie dem Fernsehen auf die Angabe der
Umweltinformationen verzichten. Die DUH vertrat von Anfang an die
Auffassung, dass der YouTube-Kanal eines Automobilherstellers nicht
unter diese Ausnahme fällt, da er schlicht der Absatzförderung dient.
Anders als bei Fernsehsendungen geht es auf YouTube-Kanälen von
Automobilherstellern nicht um Bildung, Unterhaltung oder
gesellschaftspolitische Information. Sie sollen wie auch
Werbeanzeigen ausschließlich zum Kauf von Produkten animieren.
"Der EuGH stellte bereits im Februar 2018 klar, dass der Werbespot
eines Autoherstellers auf YouTube nichts anderes ist als Werbung. Dem
ist der BGH nun gefolgt. Der Versuch, einen firmeneigenen
YouTube-Kanal als 'fernsehähnlichen' audiovisuellen Mediendienst zu
qualifizieren, um den Kennzeichnungspflichten der Pkw-EnVKV zu
entkommen, ist gescheitert", so Rechtsanwältin Juliane Schütt, die
die DUH in diesem Verfahren vertrat.
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische
Marktüberwachung/Verbraucherschutz bei der DUH, mahnt:
"Automobilkonzerne und -händler müssen ihre Werbestrategie nun
umgehend an die Vorgaben des EuGH anpassen und ihre
YouTube-Werbeauftritte entsprechend den Vorgaben der Pkw-EnVKV
gestalten. Die aus verbraucherinformatorischer Sicht ebenfalls
kritischen Ausnahmen für Fernsehwerbung gelten nicht für Werbung von
Automobilkonzernen auf YouTube." Sauter kündigt verstärkte
stichprobenhafte Kontrollen in diesen Werbekanälen an.
Hintergrund:
Der Rechtsstreit zog sich über drei Instanzen hin, Anfang 2017