Deutsche Umwelthilfe obsiegt vor Europäischem Gerichtshof und BGH gegen Autokonzern
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Werbevideos für Pkw auf YouTube müssen korrekte Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch enthalten - Seite 3
legte der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage dem EuGH zur
Vorabentscheidung vor (LG Köln Az 81 O 59/14, OLG Köln Az 6 U 177/14,
BGH Az I ZR 117/15, EuGH Az C-123/17), der im Februar 2018 im Sinne
des Verbraucherschutzes entschied. Der beklagte Automobilhersteller
wollte daraufhin seine Revision beim Bundesgerichtshof zurücknehmen
und so ein Urteil vermeiden. Dafür sah die DUH keinen Grund, worauf
hin der Bundesgerichtshof jetzt Urteilsgründe vorgelegt hat.
Danach besitzt Werbung auf YouTube keinen Sonderstatus.
Verbraucher haben auch auf YouTube ein Recht auf Information zum
Energieverbrauch eines beworbenen Fahrzeugs. Hierzu zählen der
Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen. Werbevideos im
YouTube-Kanal von Peugeot stellen keine "audiovisuellen
Mediendienste" im Sinne der europäischen Richtlinie für audiovisuelle
Mediendienste 2010/13/EU dar. Nach der Pkw-EnVKV ist sicherzustellen,
dass die Informationen zum Kraftstoffverbrauch und zu den
CO2-Emissionen "automatisch in dem Augenblick" erscheinen, "in dem
erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung,
Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden."
Links:
Urteilsbegründung BGH: http://l.duh.de/p181114
Urteilsbegründung EuGH: http://l.duh.de/p181114
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
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Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung/Verbraucherschutz
DUH
07732 9995-11, sauter@duh.de
Rechtsanwältin Juliane Schütt, M.A., Gentz und Partner Rechtsanwälte
Steuerberater Notare
030 400 416 400, Juliane.Schuett@gentz.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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