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    DGAP-News  469  0 Kommentare Constantin Medien AG: Constantin Medien im 3. Quartal: Deutliche Verbesserung bei wesentlichen Kennzahlen





    DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung


    Constantin Medien AG: Constantin Medien im 3. Quartal: Deutliche Verbesserung bei wesentlichen Kennzahlen


    14.11.2018 / 17:38



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    PRESSEMITTEILUNG



     



    Constantin Medien im 3. Quartal: Deutliche Verbesserung bei wesentlichen Kennzahlen





    - Stark verbessertes Konzernergebnis Anteilseigner spiegelt signifikante Fortschritte im Betriebsergebnis (EBIT) und Finanzergebnis wider



    - Verbessertes Betriebsergebnis im Segment Sport insbesondere aufgrund Wachstum im Digitalbereich



    - Ausgeglichenes Finanzergebnis erreicht



    - Konzernprognose für Geschäftsjahr 2018 bestätigt




    Ismaning, 14. November 2018 - Der Constantin Medien-Konzern hat im dritten Quartal 2018 eine deutliche Verbesserung bei wesentlichen Kennzahlen erzielt: Durch signifikante Fortschritte im Betriebsergebnis (EBIT) und im Finanzergebnis hat sich das Konzernergebnis Anteilseigner im Vergleich zum Vorjahresquartal erheblich besser entwickelt. Zur Steigerung des Betriebsergebnisses im Segment Sport trug insbesondere das Wachstum im Digitalbereich bei. Die Constantin Medien AG weist darüber hinaus im dritten Quartal 2018 ein ausgeglichenes Finanzergebnis aus.

     



    Konzernkennzahlen Q3 2018



    - Umsatzerlöse in Q3 2018 in Höhe von 24,1 Mio. Euro um 4 Prozent leicht unter dem Vorjahresquartal (Q3 2017: 25,1 Mio. Euro). Grund hierfür waren geringere TV-Werbeerlöse nach dem Wegfall der Rechte an der UEFA Europa League. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse in Q3 2018 leicht unter den Erwartungen.



    - Verbesserung des Betriebsergebnisses im Segment Sport in Q3 2018 um 0,9 Mio. Euro im Vorjahresvergleich auf -1,8 Mio. Euro insbesondere aufgrund des Wachstums im digitalen Bereich.



    - Konzernbetriebsergebnis (EBIT) bei -1,4 Mio. Euro nach -6,3 Mio. Euro in Q3 2017. Deutliche Verbesserung insbesondere aufgrund geringerer Personalkosten sowie geringerer Aufwendungen für Lizenzen. Dem entgegen standen nach wie vor hohe, über Plan liegende Rechts- und Beratungskosten - unter anderem im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen ehemalige Organe, zu deren Verfolgung sich die Gesellschaft verpflichtet sieht.

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